Sanktionen drohen Corona: Diese neuen Reiseregeln sind geplant
Eine "Einreiseanmeldung" mit detaillierten Fragen und keine Entschädigung für eventuelle Verdienstausfälle: Wer trotz der Corona-Pandemie ohne Not in ausländische Risikogebiete reist, muss künftig wohl mit einigen Unannehmlichkeiten rechnen.
Reisende, die aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland wollen, müssen sich bald auf strengere Vorschriften einstellen. So könnten sie zu einer "digitalen Einreiseanmeldung" verpflichtet werden, in der sie detaillierte Angaben zu ihren Aufenthaltsorten machen müssen.
Eine entsprechende Möglichkeit sieht ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, über den auch das Nachrichtenportal "ThePioneer" und die "Rheinische Post" berichtet haben.
Welche Regeln für Reisende sind geplant?
Auf Grundlage des Gesetzes könnten Reisende, die aus Risikogebieten nach Deutschland kommen, dazu verpflichtet werden, beim Robert Koch-Institut (RKI) nicht nur Angaben zu ihrer Identität zu hinterlegen, sondern auch Informationen zu ihren Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise.
Zu diesem Zweck bringt der Gesetzentwurf auch eine "digitale Einreiseanmeldung" ins Spiel. Darüber hinaus könnten die Betroffenen dazu verpflichtet werden, eine ärztliche Untersuchung durch die zuständigen Behörden zu dulden, um eine eventuelle Corona-Infektion auszuschließen.
Wie soll die "digitale Einreiseanmeldung" funktionieren?
Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Online-Formulars lässt der Gesetzentwurf offen. Das Gesundheitsministerium will sich auch nicht zu Details äußern und verweist darauf, dass der Entwurf noch zwischen den einzelnen Ministerien abgestimmt werden müsse.
Sind weitere Einschränkungen im Reiseverkehr vorgesehen?
Das Gesetz würde Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu ermächtigen, per Verordnung weitreichende Vorschriften zu erlassen. Diese könnten auch Fluglinien, Bahnunternehmen und Reisebus-Anbieter treffen. Ihnen könnte die Personenbeförderung aus Risikogebieten untersagt werden, soweit die Rückreise deutscher Staatsangehöriger weiterhin gesichert ist.
Zudem könnten sie verpflichtet werden, Passagierlisten und Sitzpläne an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Vergleichbare Regelungen stehen schon jetzt im Infektionsschutzgesetz – sie sind aber zeitlich befristet und würden durch das neue Gesetz überarbeitet und verlängert.
Drohen Sanktionen für Reisen in Risikogebiete?
Wer "vermeidbare Reisen" in ausländische Risikogebiete antritt, soll anschließend keine Entschädigung für den Verdienstausfall während der vorgeschriebenen Quarantäne mehr bekommen.
Eine Ausnahme ist allerdings bei "außergewöhnlichen Umständen" vorgesehen wie bei der Geburt des eigenen Kindes oder dem Tod eines nahen Angehörigen. Als ausdrücklich vermeidbar werden hingegen Urlaubsreisen und "verschiebbare Dienstreisen" aufgeführt.
Ab wann gelten diese Regelungen?
Das ist unklar. Derzeit ist der Gesetzentwurf noch in der Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien. Anschließend müsste er vom Bundestag verabschiedet werden. Selbst wenn sich die Parlamentarier beeilen, könnte das Gesetz wohl allerfrühestens im November in Kraft treten.
- Nachrichtenagentur dpa