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Neuer Personalausweis soll deutlich teurer werden – so viel soll er kosten


Fast 30 Prozent mehr
Neuer Personalausweis soll deutlich teurer werden

Von dpa, t-online, sah

Aktualisiert am 26.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Muster eines Personalausweises: Ein neuer Ausweis wird in der Regel in drei bis sechs Wochen ausgestellt. Ein vorläufiger Personalausweis ist sofort erhältlich.Vergrößern des Bildes
Muster eines Personalausweises: Ein neuer Ausweis wird in der Regel in drei bis sechs Wochen ausgestellt. Ein vorläufiger Personalausweis ist sofort erhältlich. (Quelle: imago/Rüdiger Wölk)
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Ab 2021 soll die Ausstellung eines Personalausweises mehr kosten. Ein anderer Service rund um den Ausweis wird dafür kostenlos.

Nach zehn Jahren steigen die Gebühren für einen neuen Personalausweis – und zwar deutlich. Statt 28,80 Euro soll die Ausstellung eines Personalausweises ab dem kommenden Jahr 37 Euro kosten. Wie das Bundesinnenministerium am Montag in Berlin bestätigte, soll ein entsprechender Verordnungsentwurf bereits am Mittwoch das Kabinett passieren. Zuerst hatte das Nachrichtenportal "The Pioneer" darüber berichtet.

Das sind die Gründe für die höheren Kosten

Menschen ab 24 Jahren müssen in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Die fast 30-prozentige Gebührenerhöhung, die noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, wird mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden begründet.

Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen. Bislang werden hierfür jeweils 6 Euro verlangt.

Verlustmeldung des Personalausweises

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlenen worden, können Sie den Verlust des Ausweises beim Bürgeramt (Personalausweisbehörde) melden. Dort wird die Onlineausweisfunktion direkt gesperrt und die Polizei über den Verlust informiert.

Sie können den Verlust Ihres Ausweises auch bei der Polizei anzeigen, wenn Ihnen beispielsweise das Portemonnaie samt Personalausweis gestohlen wurde. Dann müssen Sie die Onlineausweisfunktion selbst sperren lassen und die Personalausweisbehörde zusätzlich über den Verlust des Ausweises informieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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