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Coronavirus: Was passiert jetzt mit Hochzeiten?


Liebe in der Corona-Krise
Was gilt jetzt für Hochzeiten?

Von dpa, sms

Aktualisiert am 28.04.2020Lesedauer: 4 Min.
Heiraten in Zeiten der Corona-Krise: Viele Paare bangen jetzt um ihren Hochzeitstermin.Vergrößern des Bildes
Heiraten in Zeiten der Corona-Krise: Viele Paare bangen jetzt um ihren Hochzeitstermin. (Quelle: Eastnews Ukraine/imago-images-bilder)
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Die Liebe hat es schwer in Zeiten von Corona – zumindest, wenn sie durch eine Ehe besiegelt werden soll. Ein großes Fest im Schloss mit vielen Gästen ist derzeit nicht drin. Welche Regeln gelten jetzt? Ein Überblick.

Viele Menschen heiraten im Frühjahr oder Frühsommer: Die Chancen auf schönes Wetter stehen gut. Doch in diesem Jahr könnte die Corona-Krise viele Hochzeitspläne zerstören.

Dieser Artikel wurde am 28. April 2020 das letzte Mal aktualisiert. Hier finden Sie unseren Überblicksartikel zu allen aktuellen Lockerungen in den Bundesländern.

Bisher setzen die Bundesländer und einzelne Städte die Vorgaben zu Hochzeiten individuell um, daher ist es ratsam, wenn Sie in Ihrem Wohnort nachfragen. Allerdings gibt es einige Regeln, die grundsätzlich gelten. Ein Überblick:

Dürfen noch Hochzeitsfeiern stattfinden?

Zumindest, so lange das aktuelle Kontaktverbot gilt, also bis mindestens zum 4. Mai, können Sie zwar in vielen Bundesländern und Städten noch standesamtlich heiraten, Sie dürfen dann im Anschluss aber nicht mit Ihren Lieben feiern. Kirchliche Trauungen finden nicht mehr statt, weil Gottesdienste nicht mehr erlaubt sind. Allerdings könnte es in diesem Fall im Mai Lockerungen geben.

Während in den vergangenen Wochen bereits Veranstaltungen mit einer bestimmten Personenanzahl flächendeckend verboten und abgesagt wurden, sollen seit dem 23. März jegliche Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes vermieden werden. Private sowie öffentliche Treffen oder Feiern von Gruppen wurden verboten. Darunter fallen auch Hochzeitsfeiern. Großveranstaltungen wurden bereits bundesweit bis zum 31. August verboten, die Bundesländer definieren selbst, wie groß eine "Großveranstaltung" ist und welche Veranstaltungen stattfinden dürfen. In einigen Bundesländern sind Hochzeiten im engsten Familienkreis oder Familienfeiern mit bis zu zehn Personen erlaubt, das variiert jedoch stark. Fragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Standesamt nach.

Welche Hochzeiten sind betroffen?

Betroffen sind zunächst einmal alle Hochzeiten, die im April hätten stattfinden sollen. Darüber hinaus könnten auch Hochzeiten von Mai bis Ende August betroffen sein. In jedem Fall dürfen Sie Ihre Hochzeit bis Ende August nicht groß feiern, wenn Sie eine wirklich große Feier geplant haben, so dass sie unter das Veranstaltungsverbot fällt. Aber auch kleine Feiern sind noch verboten und werden erst schrittweise und abhängig vom Bundesland wieder erlaubt.

Zusätzlich zum Veranstaltungs- und Kontaktverbot sind Hochzeiten auch von den Schließungen der Restaurants und Gaststätten sowie dem Verbot von Gottesdiensten betroffen. Haben Sie Ihre Feier in einer Gaststätte geplant, sind Sie davon abhängig, wann diese wieder öffnen dürfen. Ähnlich sieht es bei kirchlichen Trauungen aus, die davon abhängen, wann wieder Gottesdienste stattfinden dürfen.

Was ist zu tun, wenn die Hochzeit abgesagt werden muss?

In den meisten Fällen können Sie zumindest als Paar standesamtlich heiraten und müssen "nur" die kirchliche Trauung und das Fest absagen. Es ist aber häufig ohnehin der Fall, dass kirchliche Trauungen zeitversetzt stattfinden. Und auch wer nur eine standesamtliche Hochzeit geplant hat, könnte ein Gelübde dieser Art später noch nachholen: bei einer Zeremonie mit einem Trauredner. "Wir gehen davon aus, dass bereits ohnehin 25 Prozent der Paare eine solche freie Zeremonie machen", so Susan Lippe-Bernard, Chefredakteurin des "Braut & Bräutigam Magazins".

Für das weitere Vorgehen rät sie: "Reden Sie mit den Dienstleistern. Viele Locations müssen Ihnen nun eh absagen, und andere Dienstleister müssen sich ebenfalls einschränken, aber alle wollen weiterplanen können." Also sollte man bei der Absage gleich einen Alternativtermin vereinbaren.

Manche Locations schlügen das sogar direkt vor, hat Lippe-Bernard von betroffenen Heiratswilligen erfahren. Der Vorteil für beide Seiten: Bereits getroffene Vereinbarungen und Planungen wie das Menü kann der Veranstalter direkt übernehmen. Paare haben also beim zweiten Anlauf nicht noch mal so viel Arbeit.

Gleiches empfiehlt Lippe-Bernard für andere Dienstleister. "Ich würde direkt nach der Location den Fotografen, dann den DJ oder die Band kontaktieren." Danach erst die Gäste. Wer Zeit hat, sollte das persönlich machen und um Verständnis bitten, da manche Gästen von fern anreisen und nun zweimal Reisekosten hätten.

Wer zahlt bei einer Stornierung?

Das kommt auf die Gründe der Absage an. Sagen Sie die Hochzeit ab, weil Sie beispielsweise Angst vor einer Ansteckung haben, müssen Sie in den meisten Fällen die gesamten Kosten tragen. Sagt jedoch eine Behörde Ihre Hochzeit ab, weil das Standesamt keine Trauungen mehr durchführt oder Veranstaltungen auch im kleinen Kreis verboten sind, kommt es auf Grund und Region an. Grundsätzlich gilt immer der Vertrag des Dienstleisters: des Eventplaners, des Fotografen, des DJs oder des Veranstaltungsraumes.

Ob und wie Sie Ihre Hochzeit stornieren können, hängt also von vielen verschiedenen Faktoren ab. Unbedingt sollten Sie auch im Falle des Coronavirus mit den Dienstleistern sprechen, die Sie gebucht haben und nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

Was müssen Sie bei einer stattfindenden Hochzeit beachten?

Kann Ihre Hochzeitsfeier stattfinden, weil Sie für einen Zeitpunkt nach dem Kontaktverbot geplant ist, sollten Sie trotzdem einiges beachten, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.

  • Stellen Sie eine ausreichende Belüftung des Veranstaltungsraumes sicher.
  • Bieten Sie ein Menü statt eines Buffets an, damit sich die Gäste nicht schon beim Essen holen zu nahe kommen.
  • Gründliches Händewaschen sollte immer möglich sein.
  • Achten Sie auf eine gründliche Desinfektion – auch zwischendurch. Empfohlen werden die Hände, aber beispielsweise auch Türklinken.
  • Besonders gefährdet sind Menschen mit Vorerkrankungen oder schwachem Immunsystem sowie ältere Menschen. Überlegen Sie gemeinsam, ob Sie diese wirklich ermuntern wollen, zu kommen.
  • Es wird empfohlen, sich nicht die Hände zu schütteln und sich zu umarmen. Sie sollten also von großen Glückwunschrunden absehen und auch nicht zu Gruppentänzen animieren.
Verwendete Quellen
  • Bund deutscher Hochzeitsplaner
  • Internetpräsenzen einzelner Städte und Bundesländer
  • Nachrichtenagentur dpa
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