Falsches Haltbarkeitsdatum Bundesamt warnt vor diesem Wildlachs-Produkt
Eigentlich läuft dieser Fisch zwei Monate früher ab als angegeben: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt deshalb vor einer Wildlachs-Charge.
Wegen eines falschen Verbrauchsdatums auf der Packung warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor dem Verzehr eines Wildlachs-Produkts.
Fälschlicherweise sei das Datum 8.3.2020 aufgedruckt worden und nicht der 8.1.2020, wie die Behörde mitteilte.
Wildlachs-Warnung: Dieses Produkt ist betroffen
Betroffen sei das Produkt des Großhändlers Weiling aus Coesfeld mit dem Namen "Youkon Wildlachs Wild & Red". Ausgeliefert wurde der Lachs ausschließlich an Bioläden in die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Der Wildlachs wird auch ohne Kassenbon in den Geschäften, in denen Sie ihn gekauft haben zurückgenommen und Sie erhalten Ihr Geld zurück.
Weiling stellt nach eigenen Angaben rund 400 Fleisch- und Wurstartikel her, zusätzlich gibt es frische Forellen und Tiefkühlprodukte sowie Fischspezialitäten, zu denen der betroffene Wildlachs zählt.
- Nachrichtenagentur dpa
- Homepage Weiling GmbH
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: lebensmittelwarnung.de