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Wildlachs-Rückruf: Bundesamt warnt vor falschem Ablaufdatum


Falsches Haltbarkeitsdatum
Bundesamt warnt vor diesem Wildlachs-Produkt

Von dpa, t-online, sms

Aktualisiert am 10.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Wildlachs: Auf ein bestimmtes Produkt wurde das falsche Verbrauchsdatum aufgedruckt.Vergrößern des Bildes
Wildlachs: Auf ein bestimmtes Produkt wurde das falsche Verbrauchsdatum aufgedruckt. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Eigentlich läuft dieser Fisch zwei Monate früher ab als angegeben: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt deshalb vor einer Wildlachs-Charge.

Wegen eines falschen Verbrauchsdatums auf der Packung warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor dem Verzehr eines Wildlachs-Produkts.

Fälschlicherweise sei das Datum 8.3.2020 aufgedruckt worden und nicht der 8.1.2020, wie die Behörde mitteilte.

Wildlachs-Warnung: Dieses Produkt ist betroffen

Betroffen sei das Produkt des Großhändlers Weiling aus Coesfeld mit dem Namen "Youkon Wildlachs Wild & Red". Ausgeliefert wurde der Lachs ausschließlich an Bioläden in die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Der Wildlachs wird auch ohne Kassenbon in den Geschäften, in denen Sie ihn gekauft haben zurückgenommen und Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Weiling stellt nach eigenen Angaben rund 400 Fleisch- und Wurstartikel her, zusätzlich gibt es frische Forellen und Tiefkühlprodukte sowie Fischspezialitäten, zu denen der betroffene Wildlachs zählt.

Verwendete Quellen

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