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Germania-Insolvenz: Ab wann Sie Forderungen anmelden können


Insolvenzverfahren eröffnet
Germania-Pleite: Wann Sie Forderungen anmelden können

Von afp
Aktualisiert am 01.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Germania: Die Airline ging Anfang Februar in die Insolvenz.Vergrößern des Bildes
Germania: Die Airline ging Anfang Februar in die Insolvenz. (Quelle: BildFunkMV/imago-images-bilder)

Die Airline Germania ist Geschichte. Nun wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Wer Forderungen anmelden möchte, muss sich allerdings noch etwas gedulden – und sollte eine wichtige Frist nicht versäumen.

Nach der Pleite der Fluggesellschaft Germania ist nun offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dabei gehe es jetzt darum, das Vermögen zu verwerten und "am Ende an die Gläubiger zu verteilen", erklärt Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg. Dazu müssten jetzt zunächst sämtliche Forderungen von Gläubigern erfasst und dann jeweils einzeln auf ihre Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit überprüft werden.

Stilllegung nicht mehr abwendbar

Germania hatte Anfang Februar Insolvenz angemeldet und den Flugbetrieb eingestellt. Wienberg, der bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war, hatte auf eine Investorenlösung gehofft und dafür Gespräche geführt. Am vergangenen Montag platzte die Rettung jedoch: Alle seriösen Bieter seien abgesprungen, erklärte Wienberg damals. Die Stilllegung sei nicht mehr abzuwenden.

Wie der Insolvenzverwalter nun mitteilte, haben die ehemals rund 1.700 Mitarbeiter der Germania-Gesellschaften inzwischen ihre Kündigungen erhalten und sind ab dem 1. April freigestellt.

Forderungen anmelden: Diese Stichtage gelten

Die Gläubiger sollen nun ab dem 8. April 2019 ihre Forderungen anmelden können. Dafür wurde die Website https://germania.insolvenz-solution.de eingerichtet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 1. Juli 2019. Auch Dokumente und Informationen zum Verfahren sind über das Gläubiger-Portal abrufbar.

Der Insolvenzverwalter geht derzeit von über 600.000 betroffenen Reisenden aus, deren Flüge wegen der Insolvenz nicht stattfinden können. Ob und in welcher Höhe Gläubiger mit einer Quotenzahlung auf ihre Forderung rechnen können, lässt sich allerdings erst ganz am Ende des Verfahrens sagen.


"Dazu müssen vorher alle Ansprüche für und gegen die insolventen Unternehmen rechtskräftig feststehen", sagte Wienberg. "Das setzt in vielen Fällen eine gerichtliche Klärung voraus, und zwar über alle Instanzen", erklärte er. Ein Insolvenzverfahren dieser Größenordnung dauere deshalb "erfahrungsgemäß Jahre".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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