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Urteil: Schulgegner scheitern mit Klage gegen Deutschland


Urteil in Straßburg
Schulgegner scheitern mit Klage gegen Deutschland

Von dpa
Aktualisiert am 10.01.2019Lesedauer: 1 Min.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Eltern wollten ihre Kinder lieber Zuhause unterrichten, doch verloren deshalb ihr Sorgerecht.Vergrößern des Bildes
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Eltern wollten ihre Kinder lieber Zuhause unterrichten, doch verloren deshalb ihr Sorgerecht. (Quelle: viennaslide/imago-images-bilder)

Sie hatten sich geweigert, ihre Kinder zur Schule zu schicken und verloren daraufhin vorübergehend das Sorgerecht. Deshalb zog ein deutsches Paar vor den Europäischen Gerichtshof – wie sich jetzt zeigte, mit wenig Erfolg.

Vehemente Schulgegner aus Hessen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten. Das Straßburger Gericht sieht die Rechte der christlichen Familie durch die kurzzeitige Unterbringung ihrer Kinder im Heim nicht verletzt, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht (Beschwerdenummer 18925/15).

Das Paar aus der Nähe von Darmstadt hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, seine vier Kinder in die Schule zu schicken. Die Behörden brachten die Kinder daraufhin 2013 für drei Wochen im Heim unter, um die Schulpflicht durchzusetzen. Die Eltern sehen dadurch ihr Menschenrecht auf Familienleben verletzt.

Relevante Gründe für Sorgerechtsentzug

Die Straßburger Richter hielten nun fest, dass mit dem teilweisen Sorgerechtsentzug zwar in dieses Recht eingegriffen worden sei. Die Gründe dafür seien aber "relevant und ausreichend". So hätten die deutschen Behörden Grund zur Annahme gehabt, dass die Kinder in Gefahr schwebten, isoliert waren und keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der Familie hatten. Die Eltern hätten weniger strenge Maßnahmen durch fehlende Kooperation mit den Behörden verhindert. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Unterricht zuhause ist in Deutschland nicht erlaubt, sofern die schulpflichtigen Kinder nicht länger krank sind. Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verweigern, drohen auch Haftstrafen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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