Bei Pauschalreisen Urteil: Reisende können Mängel selbst beseitigen
Kakerlaken im Zimmer? Massive Flugverspätung? Pauschalreisende können bei Reisemängeln unter Umständen selbst aktiv werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof geurteilt.
Pauschalurlauber, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanziellen Nachteil selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az. X ZR 96/17)
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Grundsätzlich müssen Urlauber zunächst den Veranstalter auffordern, den Mangel zu beheben. Diese Verpflichtung muss aber schon aus der Reisebestätigung klar hervorgehen. In dem Fall vor dem BGH war der Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt.
Der verhandelte Fall:
Die Kläger hatten am Ende ihres Türkei-Urlaubs auf eigene Faust einen anderen Flug nach Hause gebucht, weil sich abzeichnete, dass sich die Ankunft mit der vorgesehenen Maschine deutlich verspäten würde. Mit der Reiseleitung nahmen sie keinen Kontakt auf. Weil sie über ihre Verpflichtung dazu nicht korrekt informiert worden waren, muss ihnen der Veranstalter trotzdem die 1.235 Euro für den Ersatzflug erstatten.
- dpa