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Silvester 2017: Diese Städte verbieten Feuerwerk in der Innenstadt


Strafen drohen
Wo an Silvester Feuerwerk verboten ist

Von dpa
Aktualisiert am 30.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Auch in der Altstadt von Weimar ist an Silvester privates Feuerwerk untersagt.Vergrößern des Bildes
Auch in der Altstadt von Weimar ist an Silvester privates Feuerwerk untersagt. (Quelle: Candy Welz/dpa-bilder)

Einige Kommunen verbannen Silvesterböller und -raketen aus den Altstädten und rund um historische Gebäude. Gesundheitliche Bedenken aufgrund der erhöhten Feinstaubbelastung führen hingegen nicht zu Einschränkungen beim privaten Gebrauch von Feuerwerk.

Zum Schutz vor Bränden verbieten mehrere Thüringer Städte in bestimmten Gebieten das Feuerwerk in der Silvesternacht. Verbotsverfügungen gelten für die historischen Altstädte von Weimar, Bad Langensalza, Schleusingen und Rudolstadt, wie das Landesamt für Verbraucherschutz mitteilte.

Auch rings um Schloss und Park Friedenstein in Gotha sind Raketen, Batterien und Knallkörper tabu. In Weimar etwa betrifft das Verbot die Touristenmeile zwischen Theaterplatz und Stadtschloss. Dazu gehört auch die nach einem Großbrand im September 2004 wieder aufgebaute Herzogin Anna Amalia Bibliothek.

Auch andernorts müssen Feiernde auf Feuerwerk verzichten. Die Bayerische Schlösserverwaltung hat Böller und Raketen beispielsweise rund um Schlösser, Burgen und Residenzen untersagt.

Keine Verbote aufgrund von Feinstaubbelastung

Trotz oft hoher Feinstaubwerte an Silvester haben die besonders belasteten Städte in Rheinland-Pfalz keine Verbote für Feuerwerk ausgesprochen. Es gebe auch keine generellen Appelle an die Bevölkerung, etwas weniger Kracher und Raketen zu zünden, sagen die Sprecher von Ludwigshafen und Mainz.

Bundesweit entstehen in einer Silvesternacht rund 4.000 Tonnen Feinstaub, wie das Umweltbundesamt mitteilt. Das entspricht etwa 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr freigesetzten Feinstaubmenge. An Silvester ist die Luftbelastung somit vor allem in Städten häufig so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.

Überschreitung der Grenzwerte kein Grund für Verbot

Das Landesamt für Umwelt hat zum Beispiel im Jahr 2016 fast alle maximalen Tagesmittel in Rheinland-Pfalz am 1. Januar gemessen. In Ludwigshafen lagen die Werte an diesem Tag an drei Messorten bei mindestens 75 Mikrogramm pro Kubikmeter, in Mainz an zwei Orten bei mindestens 59 Mikrogramm. Auch in Trier, Worms, Kaiserslautern, Wörth und Neuwied wurden am Neujahrstag Jahreshöchstwerte erreicht. Der Tagesgrenzwert liegt bei 50 Mikrogramm.

Dieser Grenzwert darf im Jahr höchstens an 35 Tagen überschritten werden. Weil Ludwigshafen da nicht rankomme, werde ein Verbot der Knallerei nicht in Erwägung gezogen, sagte Stadtsprecher Florian Bittler. In Mainz weist Ordnungsdezernent Christopher Sitte darauf hin, dass Pyrotechnik nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern gezündet werden dürfe – dabei geht es allerdings um Brandgefahr und Lautstärke und nicht um Feinstaub.

Quellen:

- Nachrichtenagentur dpa
- Bayerische Schlösserverwaltung
- Umweltbundesamt

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