Was Kunden tun können Rewe ruft Scheibenkäse zurück: Gefahr durch Fremdpartikel
Rewe ruft Scheibenkäse zurück, weil bläuliche kunststoffartige Fremdpartikel entdeckt wurden. Verbraucher sollen das Produkt nicht verzehren und es in den Verkaufsstellen zurückgeben.
Das Unternehmen Rewe informiert aktuell über einen Rückruf des Produkts "Le Gruyere". Der Hersteller, die Firma Sales & Service Aktuell GmbH, teilte mit, dass der Käse nicht verzehrt werden sollte, da sich Fremdstoffe in ihm befinden. Worum geht es genau und was können Verbraucher tun?
Welches Produkt wird zurückgerufen?
Konkret geht es um
- "Le Gruyere"
120 Gramm
Scheibenpackung
Mindesthaltbarkeitsdatum: MHD 13.01.2025
Chargen-Nr. 924751
EAN-Nr. 4388844252479
Produkte mit einer anderen Chargen-Nummer oder einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum sind von dem Rückruf nicht betroffen.
Warum wird das Produkt zurückgerufen?
Grund für den Rückruf sind mögliche kunststoffartige Fremdpartikel im Produkt. Diese sind bläulich und etwa 1 Millimeter groß – also kaum erkennbar.
Der Hersteller rät daher dringend vom Verzehr ab.
Gesundheitliche Folgen
Wenn die kunststoffartigen Fremdpartikel verzehrt werden, können sie Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder im Verdauungstrakt verursachen. Sollten beim Verzehr Beschwerden auftreten, wird geraten, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Was können Verbraucher tun?
Kunden und Kundinnen, die den vom Rückruf betroffenen Scheibenkäse "Le Gruyere" gekauft haben, können es in den Verkaufsstellen zurückgeben, in denen sie es erworben haben. Das gilt meist selbst für bereits geöffnete Packungen. Der Kaufpreis wird ihnen dann auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
Für Rückfragen steht die Qualitätssicherung der Sales & Service Aktuell GmbH unter der Telefonnummer +49 36875 500-26 oder per E-Mail an info@salesundservice.com werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
- rewe.de "Vorsorglicher Produktrückruf von Le Gruyere, 120 Gramm Scheibenpackung"