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Anti-Kater-Produkte: OLG verbietet irreführende Werbung


Urteil entscheidet
Anti-Kater-Werbung verboten: Gericht stoppt irreführende Kennzeichnung

Von dpa
Aktualisiert am 20.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Hilfsmittel: Einige Hersteller bewerben ihre Produkte als "Anti-Kater-Mittel".Vergrößern des Bildes
Hilfsmittel: Einige Hersteller bewerben ihre Produkte als "Anti-Kater-Mittel". (Quelle: авторские/getty-images-bilder)
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Produkte gegen Kater gibt es viele – doch ein neues Urteil untersagt nun die Werbung mit dieser Kennzeichnung. Es bestehe die Gefahr einer Verwechslung.

Ob Kapseln, Pulver oder spezielle Drinks – in Apotheken, Drogerien und Onlineshops werden Produkte häufig als Mittel gegen einen Kater beworben. Sie sollen mithilfe der angeblich enthaltenen Vitamine von lästigen Kopfschmerzen und Co. befreien.

Kopfschmerzen treten bei einem Kater häufig auf.
Kopfschmerzen treten bei einem Kater häufig auf. (Quelle: izusek/getty-images-bilder)

Wie entsteht überhaupt ein Kater?

Zu einem Kater kommt es in erster Linie durch Dehydrierung im Körper, also durch einen Wassermangel. Alkohol entzieht dem Körper Wasser und Mineralstoffe. Das Gehirn wird schlechter durchblutet, was den dicken Schädel erklärt, der neben dem großen Durst typisch für einen Kater ist.

Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein Urteil zu diesen Produkten gefällt. Die Werbung für Lebensmittel mit der Angabe "Anti-Kater" und deren Verkauf sind unzulässig. Sie verstießen gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus.

Demnach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben, hieß es. Ein Kater aufgrund von zu viel Alkoholkonsum sei auch als Krankheit einzustufen.

Verbot irreführender Aussagen

Mit dieser Auslegung solle der Gefahr begegnet werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne ausreichende Aufklärung eingenommen würden, hieß es. "Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig", begründete der Senat weiter.

In dem Fall vor dem OLG hatte die Beklagte bei Amazon Mineralstofftabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" zum Verkauf angeboten. Der Kläger wandte sich gegen die dortige Bewerbung und den Vertrieb der Tabletten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte könnte mit dem innerhalb von zwei Wochen einzulegenden Einspruch die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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