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Doktortitel ohne Studium: Der Ehrendoktor macht's möglich


Merkel, Zuckerberg und Co.
Ehrendoktor: Ohne Studium zum Doktortitel


14.08.2024Lesedauer: 1 Min.
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Jamie Lee Curtis: Die Schauspielerin erhielt vor Kurzem die Ehrendoktorwürde. (Quelle: IMAGO/Image Press Agency/ABACA/imago)

Doktortitel ohne Studium und 300 Seiten Dissertation? Das klingt wie ein Traum. Der Ehrendoktortitel macht es möglich. Aber was bedeutet der Titel?

Die US-amerikanische Schauspielerin Jamie Lee Curtis hat im Laufe ihrer Karriere bereits einen Oscar und zahlreiche weitere Auszeichnungen erhalten. Vor ein paar Tagen bekam sie nun auch einen Doktortitel – die Ehrendoktorwürde in den bildenden Künsten.

Der Ehrendoktortitel – Doctor honoris causa oder abgekürzt Dr. h.c. – ist eine Auszeichnung und kein akademischer Doktorgrad. Er wird von einer Universität oder Fakultät für besondere wissenschaftliche Verdienste in einem bestimmten Fach verliehen. Dafür müssen die Personen nicht unbedingt eine akademische Ausbildung haben.

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Angela Merkel bekam den Ehrendoktortitel von mehreren Universitäten verliehen. (Quelle: IMAGO/ /imago)

Ehrendoktortitel

Viele berühmte Menschen tragen den Titel des Ehrendoktors. Dazu zählen Mark Zuckerberg, Armin Maiwald – der Miterfinder der "Sendung mit der Maus" – und Angela Merkel. Die ehemalige Bundeskanzlerin trägt den Titel Dr. h.c. zusätzlich zu ihrem akademischen Doktortitel der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)

Oft bekommen Politiker oder Forscherinnen den Titel verliehen. Doch auch Topmanager von Unternehmen können Ehrendoktor werden. Der Titel Dr. h.c. darf übrigens auch im Pass eingetragen werden.

Gefälschte Doktortitel

Im Internet kursieren einige dubiose Webseiten, die einen Ehrendoktortitel von ausländischen Universitäten zum Kauf anbieten. Für nur 35 Euro kann man sich den Doktortitel innerhalb von nur einer Woche zuschicken lassen – im Gegensatz zu mindestens fünf Jahren Studium und noch mal etwa fünf Jahren Promotion.

Doch in Deutschland kann das rechtliche Folgen haben. Zwar ist es nicht verboten, den Titel einer ausländischen Universität zu kaufen. Legal führen darf man ihn dann aber nicht. Wer unbefugt einen Titel führt, macht sich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Geregelt ist dies in Paragraf 132a des Strafgesetzbuches (StGB).

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • spiegel.de: "Wie ich mir einen Doktortitel erschummelte"
  • wiwo.de: "Diese Politiker können ihren Titel nicht verlieren"
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