Gruselig und gefährlich Verbotene Weichmacher: Unternehmen ruft "Ghostface"-Masken zurück
Der Spuk hat vorerst in Ende: Ein Unternehmen aus dem Bremer Umland muss seine Halloween-Masken zurückrufen.
Es ist nicht ganz die gruselige Jahreszeit, aber eine Firma hat ihre Halloween-Masken jetzt schon vorsorglich zurückgerufen. Bei einer Untersuchung kam heraus, dass die Masken verbotene, gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher enthalten, teilte die Topec-Warenhandels-GmbH in Stuhr bei Bremen mit.
Der Stoff kann nach EU-Einstufung negative gesundheitliche Folgen haben. Die Masken zeigen den schreienden weißen Totenkopf "Ghostface" aus der "Scream"-Filmreihe.
Verkauf der "Ghostface"-Masken bei "Action"
Das Halloween-Accessoire wurde seit Oktober 2022 über den Non-Food-Discounter "Action" verkauft. Betroffen sei das gesamte Bundesgebiet, heißt es auf der Webseite von "Action". Der Verkauf wurde umgehend eingestellt.
Verbraucher, die eine "Ghostface"-Maske der Charge 2080621 mit einem der Barcodes 4060411100412 oder 406041110042 erworben haben, können den Artikel in einer "Action"-Filiale zurückgeben und gegen Kaufbeleg ihr Geld wiederbekommen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- action.com: Wichtige Produktinformation