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"Ghostface"-Masken werden zurückgerufen: Verbotene Weichmacher gefunden


Gruselig und gefährlich
Verbotene Weichmacher: Unternehmen ruft "Ghostface"-Masken zurück

Von dpa, t-online, MAS

24.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Charakter Ghostface aus der Scream-Filmreihe: Ein deutscher Hersteller der Gummimasken ruft diese aus Gesundheitsrisiken zurück.Vergrößern des Bildes
Der "Ghostface"-Killer der "Scream"-Reihe: Halloween-Masken dieser Art wurden zurückgerufen. (Quelle: IMAGO)
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Der Spuk hat vorerst in Ende: Ein Unternehmen aus dem Bremer Umland muss seine Halloween-Masken zurückrufen.

Es ist nicht ganz die gruselige Jahreszeit, aber eine Firma hat ihre Halloween-Masken jetzt schon vorsorglich zurückgerufen. Bei einer Untersuchung kam heraus, dass die Masken verbotene, gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher enthalten, teilte die Topec-Warenhandels-GmbH in Stuhr bei Bremen mit.

Der Stoff kann nach EU-Einstufung negative gesundheitliche Folgen haben. Die Masken zeigen den schreienden weißen Totenkopf "Ghostface" aus der "Scream"-Filmreihe.

Verkauf der "Ghostface"-Masken bei "Action"

Das Halloween-Accessoire wurde seit Oktober 2022 über den Non-Food-Discounter "Action" verkauft. Betroffen sei das gesamte Bundesgebiet, heißt es auf der Webseite von "Action". Der Verkauf wurde umgehend eingestellt.

Verbraucher, die eine "Ghostface"-Maske der Charge 2080621 mit einem der Barcodes 4060411100412 oder 406041110042 erworben haben, können den Artikel in einer "Action"-Filiale zurückgeben und gegen Kaufbeleg ihr Geld wiederbekommen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • action.com: Wichtige Produktinformation
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