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Lufthansa-Chaos: IT-Panne – Bekommen Fluggäste eine Entschädigung?


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Lufthansa-Ausfall
Haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung?


Aktualisiert am 15.02.2023Lesedauer: 1 Min.
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IT-Panne bei Lufthansa: Welche Rechte haben Fluggäste nun? (Quelle: IMAGO/Manfred Segerer)

Wegen einer IT-Panne kommt es bei der Lufthansa zu Verspätungen und Ausfällen. Steht den Passagieren nun eine Entschädigung zu? Das sind Ihre Rechte.

Die Flugzeuge der Lufthansa stehen an diesem Mittwoch still. Ein IT-Problem hat dazu geführt, dass es unter anderem Probleme beim Einsteigen gibt. Sämtliche innerdeutschen Flüge wurden zunächst abgesagt. Tausende Passagiere sind nun von Verspätungen und Flugausfällen betroffen.

Die Airline hat ihren Fluggästen dazu geraten, auf die Bahn umzusteigen. Doch wer übernimmt die Kosten dafür? Und steht betroffenen Passagieren eine Entschädigung zu? t-online hat Hans-Joachim Blömeke, Rechtsanwalt für Reiserecht aus Berlin, dazu befragt.

Ausgelöst wurde die Panne nach Einschätzung von Lufthansa durch Bauarbeiten an einer Bahnstrecke in Frankfurt. Dabei sollen bereits am Dienstag mehrere Glasfaserkabel der Deutschen Telekom von einem Bagger durchtrennt worden sein. In einem solchen Fall trifft also die Airline keine Schuld an den Flugausfällen.

In diesem Fall bekommen Passagiere keine Ausgleichszahlung

Blömeke zufolge handelt es sich hierbei um "außergewöhnliche Umstände", die nicht in der Macht von Lufthansa liegen. Laut Fluggastrechtverordnung müssen Fluggesellschaften in solchen Fällen keine Ausgleichszahlung leisten. Eine Entschädigungspauschale steht Fluggästen also nicht zu.

Was die Lufthansa in einem solchen Fall aber erstatten muss, sind laut Blömeke Kosten für alternative Transportmittel, Verpflegung oder die Unterbringung in einem Hotel. In der Regel müssen die betroffenen Passagiere die Kosten dafür vorstrecken, bekommen sie aber von den Airlines erstattet.

Fluggäste sollten sich in diesen Fällen unbedingt Rechnungen ausstellen lassen, um ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen zu können. Die Airlines sind der Fluggastrechtverordnung zufolge dazu verpflichtet, die Entschädigungen zu zahlen.

Verwendete Quellen
  • Telefonisches Interview mit Hans-Joachim Blömeke am 15. Februar 2023
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