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Norwegen: Umweltschützer verlieren "historischen" Prozess gegen den Staat


Urteil in Norwegen
Umweltschützer verlieren "historischen" Prozess gegen den Staat

Von dpa, t-online, mbo

22.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Barentsee: In dem arktischen Meer werden Ölbohrungen durchgeführt.Vergrößern des Bildes
Barentsee: In dem arktischen Meer werden Ölbohrungen durchgeführt. (Quelle: imago images / robertharding)

Jahrelang haben sie gekämpft, um Ölbohrungen in der Arktis in Zukunft zu verhindern. Nun hat das Gericht in Norwegen sein Urteil gefällt: Die Umweltaktivisten sind mit ihrer Klage gescheitert.

Greenpeace und weitere Umweltschützer sind mit ihrem jahrelangen Kampf gegen Ölbohrungen in der Arktis auch vor dem Obersten Gerichtshof Norwegens gescheitert. Das Gericht in Oslo wies die Berufung der Kläger mit einer Mehrheit von elf zu vier Stimmen ab, wie die obersten Richter am Dienstag mitteilten.

Damit stellten sich die Richter hinter das Urteil zweier Vorinstanzen, dass der norwegische Staat mit der Erlaubnis neuer Ölbohrungen nicht gegen einen als Umweltparagrafen bekannten Passus des norwegischen Grundgesetzes verstoßen habe. Der Paragraf könne nicht so ausgelegt werden, wie von den Umweltschützern gewünscht, erklärte Richter Borgar Høgetveit Berg.

Auch Verstöße gegen die europäische Menschenrechtskonvention oder Verfahrensfehler bei der Zulassung durch den Staat konnten die Richter nicht feststellen. Gegen den Punkt der Verfahrensfehler hatten vier Richter Einwände.

Umweltschützer warfen Verstoß gegen Umweltparagrafen vor

Norwegen hatte 2016 erstmals seit 20 Jahren neue Ölbohrungen in der arktischen Barentssee gestattet – nach Angaben von Greenpeace fast zeitgleich mit der norwegischen Ratifizierung des Weltklimaabkommens von Paris. Noch im selben Jahr reichten die Umweltschützer Klage ein: Greenpeace, die Umweltschutzorganisation Natur & Jugend sowie zwei Unterstützergruppen warfen dem Staat vor, mit der Zulassung der Bohrungen gegen den als Umweltparagrafen bekannten Paragrafen 112 der norwegischen Verfassung verstoßen zu haben, wonach das Volk ein Recht auf eine gesunde Umwelt habe.

Die norwegische Regierung vertrat dagegen die Ansicht, dass der Beschluss die politischen Prozesse gründlich durchlaufen habe und verfassungskonform gewesen sei. Sowohl das Bezirksgericht in Oslo als auch das Berufungsgericht Borgarting hatten dem Staat Recht gegeben. Daraufhin waren die Umweltschützer vor den Obersten Gerichtshof in Berufung gezogen.

Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte

Bereits vor der Verkündung des Urteils hatte Greenpeace erwogen, den Fall in einem nächsten Schritt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.

Norwegen ist der größte Produzent von Mineralöl in Westeuropa. Der Prozess galt als Beispiel für die zunehmende globale Tendenz, Umweltschutzbegehren juristisch durchzusetzen. Die Umweltschützer erhofften sich von dem Verfahren nicht nur, dass Ölbohrungen in der Arktis letztlich verboten werden, sondern auch einen Präzedenzfall für Klimaklagen in aller Welt. Greenpeace hatte den Prozess zuvor als "historisch" bezeichnet, da das Urteil die künftige Ölpolitik des Landes hätte beeinflussen können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur afp
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