Rechte und Pflichten Müssen auch Parkplätze vom Schnee geräumt werden?
Schnee und Eis sorgen im Winter für zahlreiche Herausforderungen. Doch wer trägt die Verantwortung, wenn es auf einem Parkplatz zu einem Unfall kommt?
Wenn es schneit, haben Eigentümer besondere Pflichten: Sie müssen dann nicht nur Gehwege freischaufeln, die an ihr Grundstück angrenzen, sondern sich auch um Parkplätze kümmern, die zu dem Grundstück gehören.
Winterpflichten: Was Eigentümer beachten müssen
Wenn Gehwege und dazugehörige Flächen verschneit oder vereist sind, müssen Grundstückseigentümer diese sicher halten. Das bedeutet, dass die Wege zu den abgestellten Fahrzeugen geräumt und gestreut sein. Das heißt im Klartext: Nur die Wege zu den geparkten Autos müssen schnee- und eisfrei sein. Die Flächen dazwischen müssen nicht geräumt werden.
Info
Grundstückseigentümer müssen für die Begehbarkeit Ihres Grundstücks sorgen und öffentlich zugängliche Bereiche Ihres Grundstücks räumen.
Wer haftet im Unglücksfall?
Über die Frage, wer haftet, falls es dennoch auf einem Parkplatz zu einem Unfall kommt, wurde bereits mehrfach vor Gericht verhandelt. So urteilte beispielsweise das Oberlandesgericht München (OLG München, Beschluss vom 21.08.2006, 1 U 3569/06)., dass nicht unbedingt ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn es auf einem erkennbar nicht gestreuten oder geräumten Teil eines Parkplatzes zu einem Unfall kommt. Zumindest nicht, wenn es einen sicheren Weg gab, den die Person hätte nutzen können, erklären die Experten von "Haufe.de".
Allerdings gilt auch: Wenn es zu einem Unfall kommt, weil die Schnee- und Räumpflicht vernachlässigt wurde, kann derjenige, der mit der Verkehrssicherungspflicht des Geländes beauftragt wurde, haftbar gemacht werden. Neben rutschigen Gehwegen zählen zur Pflicht auch das Entfernen von Dachlawinen beziehungsweise die Absperrung des Risikobereiches unter dem Dach.
Was gilt auf Supermarkt-Parkplätzen?
Auf Supermarktparkplätzen oder ähnlichen Flächen können Besucher ebenfalls nicht erwarten, dass der gesamte Bereich von Eis und Schnee befreit ist. Eigentümer müssen lediglich dafür sorgen, dass zentrale Zugangswege sicher begehbar sind. Der Anspruch, dass jeder Quadratmeter geräumt wird, besteht nicht.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- adac.de "Winterdienst: Wer muss wann räumen und streuen?"
- haufe.de "Welche Streu- und Räumpflichten bestehen für Parkplätze?"