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Samstag gilt im Mietrecht nicht immer als Werktag


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Wann der Samstag nicht als Werktag gilt

Der Samstag wird rechtlich nicht immer als Werktag betrachtet. Darauf weist das Fachmagazin "Deutsche Anwaltauskunft" hin. Die normale Definition sei zwar, dass alle Tage, bei denen es sich nicht um Sonn- und Feiertage handelt, rechtlich als Werktage gelten. Im Mietrecht muss der Samstag demnach aber differenzierter betrachtet werden.

30.01.2015|Lesedauer: 1 Min.
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"Der Samstag zählt nicht bei allen gesetzlichen Regelungen als Werktag", berichtet das Magazin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Bei der Zahlfrist für Mietzahlungen, die bis spätestens zum "dritten Werktag des Monats" geleistet sein müssen, würden Samstage nicht mitgerechnet.

Normalerweise sind Samstage gewöhnliche Werktage – im Mietrecht nicht immer.Vergrößern des Bildes
Normalerweise sind Samstage gewöhnliche Werktage – im Mietrecht nicht immer. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)

Wann der Samstag nicht als Werktag zählt

Begründet wird dies damit, dass Mietzahlungen gemeinhin als Banküberweisung getätigt werden und die meisten Banken samstags nicht arbeiten. Der BGH wolle mit seiner Entscheidung (Az.: VIII ZR 291/09) Mieter vor den Folgen einer unschuldig zu spät gezahlten Miete schützen.

Meistens gilt der Samstag auch im Mietrecht als Werktag

In den meisten anderen Fällen gilt der Samstag aber auch im Mietrecht als Werktag. Eine Mietvertragskündigung etwa ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig". Bei der Berechnung dieser drei Tage – Karenzfrist, wie die Juristen sagen – wird der Samstag mitgezählt, "wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt", wie es unter Berufung auf ein anderes BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 206/04) bei "Deutsche Anwaltauskunft" heißt.

In nahezu allen anderen Rechtsbereichen, etwa dem Arbeits- oder dem Verkehrsrecht, werden Samstage generell als Werktage betrachtet. Verkehrsschilder beispielsweise, die "werktags" innerhalb bestimmter Uhrzeiten eine Parkscheinpflicht vorschreiben, müssen auch an Samstagen beachtet werden.

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