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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wohnen Kündigung wegen Sanierung ist zulässig
Eine Wohnungskündigung wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen ist laut dem Landgericht Frankfurt rechtens. Allerdings ist dies nicht in jedem Fall möglich. Voraussetzung ist etwa, dass die Wohnräume lange nicht saniert worden sind.
Wenn der Vermieter ein Geschoss seines Mehrfamilienhauses nicht komplett sanieren kann, weil eine Wohnung noch vermietet ist, kann er dem Mieter laut einem Gerichtsurteil (Az.: 2-11 S 7/11) trotzdem kündigen. Dazu muss er ihm aber zunächst verschiedene alternative Wohnungsangebote vorgelegt haben. Wenn der Mieter diese ablehnt und eine Sanierung der Räume lang zurück liegt, ist die Kündigung rechtsgültig.
Renovierung und Preiserhöhung
Bei dem verhandelten Fall bewohnte der Mieter eine Wohnung, die seit mindestens 20 Jahren nicht renoviert worden war. Die weiteren Räumlichkeiten der Etage wurden von einer gemeinnützigen Vereinigung angemietet. Der Vermieter wollte die unsanierte Wohnung renovieren und dann zu einem höheren Preis ebenfalls an die Vereinigung vermieten. Zudem hatte er dem Mieter erfolglos eine Vielzahl von Ersatzwohnungen angeboten.
Das Urteil gab dem Vermieter Recht. Die Kündigung sei rechtens, denn die gemeinnützige Vereinigung, die die Wohnung nutzen wolle, zahle eine fast doppelt so hohe Miete. Erst dadurch werde die angestrebte Vollsanierung ermöglicht.