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Silvester: Wie Sie Brände vermeiden und Ihre Wohnung schützen


Achtung, Brandgefahr!
Warum Sie Ihren Balkon jetzt aufräumen sollten

Im Winter wird der Balkon oft zur Abstellfläche für Pflanzenreste, Altpapier oder Gartenmöbel. Experten raten eindringlich dazu, diese Gegenstände vor Silvester zu entfernen.

Aktualisiert am 29.12.2024|Lesedauer: 1 Min.
Von t-online, jb
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Silvester steht kurz bevor und somit gibt es zahlreiche To-dos, die jetzt noch erledigt werden sollten. Eines ist das Aufräumen des Balkons und der Terrasse. Stehen hier brennbare Gegenstände oder leicht entzündliche Materialien, steigt an Silvester das Risiko für Brände. "Eine einzige verirrte Rakete reicht aus, um einen schweren Brand zu verursachen", warnt die R+V Versicherung.

Fahrrad auf Balkon: Verirrte Raketen können auf vollgeräumten Balkonen Brände entfachen.Vergrößern des Bildes
Fahrrad auf Balkon: Verirrte Raketen können auf voll gestellten Balkonen Brände entfachen. (Quelle: Kai Koehler/imago-images-bilder)

Brennbare Materialien wie Papier, trockene Pflanzenreste oder Holzmöbel sollten deshalb rechtzeitig weggeräumt oder entsorgt werden. "Sobald ein Feuer auf dem Balkon ausbricht, können Fensterscheiben zerspringen und die Flammen auf den Wohnraum übergreifen", erklärt die Versicherung.

Die eigene Wohnung schützen

Konrad Adenauer, Präsident des Eigentümer-Verbands Haus & Grund Rheinland Westfalen, empfiehlt zudem: "Kontrollieren Sie Ihre Terrasse oder Ihren Balkon vor Einbruch der Dunkelheit und entfernen Sie jegliche brennbaren Gegenstände." Zusätzlich sollten Fenster, Dachluken und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerkskörper ins Haus oder die Wohnung verirren kann.

Darüber hinaus sollten Sie für den Brandfall gerüstet sein. Halten Sie Feuerlöscher oder Löschdecken in der Silvesternacht griffbereit.

Wer haftet bei Schäden?

Kommt es dennoch zu Schäden durch Feuerwerkskörper am Dach oder der Fassade, greift die Wohngebäudeversicherung. Beschädigte Einrichtungsgegenstände deckt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab, erklärt R+V.

Ist der Verursacher eines Schadens bekannt, haftet er beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung für die Kosten. Darüber hinaus drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen – vor allem dann, wenn Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wurde.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • ruv.de "Brandgefahr durch verirrtes Silvesterfeuerwerk"
  • hausundgrund-verband.de "Vorsicht: Haus an Silvester gegen Schäden durch Böller absichern"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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