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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das sagt das Gesetz Darf man an Sonntagen und Feiertagen umziehen?
Ein Umzug am Sonntag oder Feiertag sollte gut durchdacht sein, denn in Deutschland gelten diese Tage als Ruhetage. Diese Regeln sollten eingehalten werden.
Umziehen gehört für viele Menschen zu den stressigsten Dingen im Leben. Etwas entspannter wird es, wenn man genügend helfende Hände an seiner Seite hat. Deshalb wird der Umzug gerne auf das Wochenende gelegt. Da haben die meisten Leute frei und können mit anpacken.
Was viele aber nicht wissen: Wer am Sonntag umziehen will, muss einige Regeln beachten. Denn dieser Wochentag gilt in ganz Deutschland als Ruhetag. Das gilt auch für Umzüge an Feiertagen.
Generell verboten ist das Umziehen an Sonn- und Feiertagen nicht. Allerdings heißt es in Paragraf 3 des Feiertagsgesetzes (FTG), dass "öffentlich wahrnehmbare Arbeiten oder Handlungen, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören oder die dem Wesen der Sonntage und gesetzlich anerkannten Feiertage widersprechen", verboten sind.
Lärm so gut es geht vermeiden
Dementsprechend sollte man Lärm beim Umzug so gut es geht vermeiden. Wer Löcher bohren oder Nägel in die Wand hämmern will, sollte diese Arbeiten lieber auf einen anderen Tag verlegen. Als Richtwert gilt immer die Zimmerlautstärke.
Tipp
Wenn Sie am Sonntag in ein Mehrfamilienhaus einziehen, können Sie auch bei den neuen Nachbarn klingeln, um sie über den Umzug und möglicherweise entstehende Geräusche zu informieren. Viele Menschen drücken dann auch ein Auge zu, wenn es ein wenig lauter wird.
Auch die Wahl des richtigen Transportmittels für Möbel, Kisten und Co. ist beim Umzug am Sonn- oder Feiertag zu beachten. Laut §30 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt an diesen Tagen ein Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen – zumindest im gewerblichen Rahmen.
Wer also einen entsprechenden Lkw-Führerschein besitzt, darf theoretisch auch am Sonntag ein solches Fahrzeug lenken. Auch wenn ein Umzug ein triftiger Grund ist, einen Lkw zu fahren und man als Privatperson nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, sollte man versuchen, unnötigen Lärm zu vermeiden. Auf ständiges Hin- und Herfahren sollte man lieber verzichten.
Ein Umzug ist somit auch an Sonn- und Feiertagen möglich. Allerdings sollte man besonders auf Lärmemissionen achten, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Denn wer will schon vom ersten Tag an Ärger mit den neuen Nachbarn haben?
- dejure.org: "Feiertagsgesetz"
- adac.de: "Lkw-Fahrverbot: Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?"
- umziehen.de: "Umziehen am Sonntag: Fahrverbot für private Lkw?"
- movinga.com: "Umziehen am Sonntag und Feiertag: Bedingungen und Vorschriften"
- youtube.com: "Darf ich sonntags umziehen? | Rechtsanwalt Christian Solmecke"
- focus.de: "Umzug am Sonntag: Nur unter drei Bedingungen möglich"