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Nackt im Haus: Dürfen Sie so freizügig sein? Oder nicht?


Ermessenssache
Straftat: Wann Nacktheit in der eigenen Wohnung verboten ist

Zu Hause können Sie tun und lassen, was Sie wollen – solange es nicht gegen die Hausordnung verstößt. Dürfen Sie also vollkommen nackt herumlaufen?

Aktualisiert am 21.06.2024|Lesedauer: 3 Min.

Ob es die brütende Hitze oder ein Faible ist oder es einen anderen Grund gibt, weshalb Sie in den eigenen vier Wänden vollkommen nackt herumlaufen: Zu Hause dürfen Sie sich frei entfalten.

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Frauenbeine: Wenn Sie nackt am Fenster stehen, sollten andere Sie von außen am besten nicht sehen können. (Quelle: Sjale/getty-images-bilder)

Das bedeutet also auch, dass Sie vollkommen textilfrei sein dürfen. Es gibt kein Gesetz, das die Nacktheit im eigenen Haus verbietet. Als Ordnungswidrigkeit kann es ebenfalls nicht angesehen werden – außer, Sie verstoßen gegen bestimmte Vorgaben.

Geldstrafe: Wann Nacktheit zu Hause verboten ist

Liegt Ihr Haus oder Ihre Wohnung direkt neben einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten, einer Schule, einem Spielplatz, einer kirchlichen Einrichtung oder einem Krankenhaus, kann das zu einem Problem werden.

Ist Ihr Zuhause obendrein noch mit großen Fenstern oder Fensterfronten ausgestattet, sodass man Sie und Ihre Freizügigkeit ungehindert von diesen genannten Orten aus sehen kann, könnte Ihnen Ihre Nacktheit verboten werden. Zumindest könnten Sie dazu aufgefordert werden, die Sicht mithilfe von Gardinen, Rollos oder einem anderen Schichtschutz einzuschränken.

Zu einer Ordnungswidrigkeit und somit Geldstrafe kann es kommen, wenn der Nudist die Sicht auf seinen Körper nicht einschränkt und sich zusätzlich sehr auffällig verhält.

Wann liegt Erregung öffentlichen Ärgernisses vor?

Wenn Sie in einer belebten Gegend wohnen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit großen Fenstern beziehungsweise Fensterfronten ausgestattet ist, die von der Straße einsehbar sind, kann es unter Umständen zu Problemen kommen.

Allerdings erst dann, wenn "öffentlich sexuelle Handlungen" vorgenommen werden "und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt" wird. Wer also direkt an der Scheibe oder bei geöffneten Fenstern/Fensterfronten Sex hat und damit die Öffentlichkeit verärgert, muss mit einer Geldstrafe rechnen (§ 183a Strafgesetzbuch (StGB)). Übrigens ist es dabei unwesentlich, ob der Akt nackt oder bekleidet vollzogen wird.

Wer exhibitionistische Handlungen durchführt und damit andere belästigt, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug rechnen (§ 183 StGB).

Belästigung der Allgemeinheit

Die Textilfreiheit kann nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz auch als "Belästigung der Allgemeinheit" angesehen werden. Hier heißt es: "Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen." Der Paragraf ist jedoch sehr allgemein gehalten und wird hauptsächlich bei Nacktheit in der Öffentlichkeit angewendet.

Wenn Nachbarn meckern

Fühlen sich Ihre Nachbarn durch Ihre Nacktheit in Ihrem eigenen Zuhause provoziert, müssen sie es dulden. Solange Sie das Ausleben Ihrer Vorliebe auf Ihre eigenen vier Wände beschränken, können andere nichts dagegen unternehmen – Ausnahme sind auch hier wieder die Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie das Durchführen exhibitionistischer Handlungen.

Übrigens: Nachbarn dürfen Sie und Ihre Freizügigkeit nicht filmen oder fotografieren. Denn Ihnen obliegt das Recht am eigenen Bild. Gegen das Beobachten Ihrer Nachbarn können Sie allerdings nicht vorgehen – bis auf das Zuziehen der Vorhänge.

Übrigens: Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) entschied zuletzt, dass ein nackter Vermieter keinen Mietmangel darstelle (Az. 2 U 43/22).

Straftat: Nackt vor dem Paketboten oder Lieferanten

Zwar dürfen Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus so viel beziehungsweise wenig Kleidung tragen, wie Sie möchten (Ausnahmen: siehe vorherige Kapitel). Müssen Sie jedoch die Tür öffnen, kann Ihre Nacktheit zu einem Problem für Sie werden.

Denn wer dem Paketboten, dem Lieferanten oder einer anderen Person nackt die Tür öffnet, macht sich wegen exhibitionistischer Handlungen strafbar – insofern dadurch die eigene Sexualität oder die des Gegenübers (absichtlich) stimuliert werden soll (§§ 183 ff StGB).

Zudem ist es auch eine Frage des Anstandes gegenüber der Person, die geklingelt hat. Nicht jeder möchte sein Gegenüber nackt sehen – oder kann den Anblick aushalten und verarbeiten.

Verwendete Quellen
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