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Darf sonntags die Waschmaschine laufen? | Ruhezeiten


Lärmbelästigung und Ruhezeiten
Darf ich sonntags die Waschmaschine laufen lassen?

Nach der Arbeit noch schnell einkaufen, mit Freunden treffen – ach ja, die Wäsche muss auch noch gemacht werden. Kann die Waschmaschine dann einfach nachts laufen? Und wie sieht es sonntags aus?

Aktualisiert am 04.11.2024|Lesedauer: 2 Min.
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Wer viel unterwegs ist oder erst abends nach Hause kommt, hat eher selten die Möglichkeit, seine Wäsche tagsüber zu waschen. Viele stellen dann gerne ihre Waschmaschine über Nacht an oder verschieben das Wäschewaschen auf Sonntag. An sich ist das kein Problem – mag man meinen. Oder?

Hausarbeit: Das Wäschewaschen kann viel Zeit in Anspruch nehmen.Vergrößern des Bildes
Hausarbeit: Das Wäschewaschen kann viel Zeit in Anspruch nehmen. (Quelle: Михаил Руденко/getty-images-bilder)

Darf ich nachts Wäsche waschen?

Waschmaschinen sind besonders im Schleudergang sehr laut. Bei hellhörigen Wohnungen können sich einige Nachbarn durch diese Geräuschkulisse schnell gestört fühlen – vor allem, wenn die lauten Vibrationen der Waschmaschinen sie vom Schlafen abhalten.

Bedeutet das, dass die Waschmaschine während der allgemeinen Ruhezeiten – in der Regel zwischen 22 und 6 beziehungsweise 8 Uhr – nicht laufen darf? Allgemein gilt, dass innerhalb dieser Zeit keine Lärmbelästigung stattfinden darf, beispielsweise durch laute Musik. Einige Gerichte – unter anderem das Landgericht Freiburg (AZ: 9 S 60/13) – entschieden, dass auch bei der Benutzung bestimmter Haushaltsmaschinen wie einer Waschmaschine oder einem Trockner der Mieter auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen muss. Er müsse dementsprechend auch die Ruhezeiten einhalten.

Allerdings: Einige Richter entschieden in puncto Lärmbelästigung innerhalb der Ruhezeiten, dass es für Berufstätige Ausnahmen geben kann – insofern die Geräusche nicht "exzessiv" oder eine unzumutbare Beeinträchtigung für andere Mieter darstellen (OLG Düsseldorf, 5 Ss [OWi] 411/90).

Streit – und somit ein Verbot fürs nächtliche Waschen – können Sie beispielsweise verhindern, indem Sie Ihre Waschmaschine auf eine Waschmaschinenmatte zur Schwingungsdämpfung stellen und ausreichend Platz zwischen Gerät, Wänden und Möbeln besteht, sodass die Maschine beim Schleudern nicht zusätzlich dagegen "klopft".

Tipp
Achten Sie am besten auch darauf, was in der Hausordnung steht. Sind hier konkrete Angaben zur Benutzung geräuschstarker Haushaltsgeräte aufgeführt, sollten Sie sich besser daran halten. Andernfalls kann Ihnen der Vermieter kündigen.

Darf ich sonntags Wäsche waschen?

Sonntag gilt als Ruhetag. Gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes ist die Sonntagsruhe verfassungsrechtlich geschützt. Demnach ist beispielsweise das Rasenmähen an diesem Tag verboten. Und wie ist die Situation beim Wäschewaschen? Von diesem Gerät geht schließlich auch eine gewisse Lärmbelästigung aus.

Die meisten Richter gestatten die Nutzung der Waschmaschine auch sonntags. Allerdings darf die Lärmbelästigung dabei nicht zu groß sein (OLG Köln, AZ: 16 Wx 165/00). Sollten sich also Nachbarn beschweren, müssen Sie unter Umständen auf das sonntägliche Wäschewaschen verzichten – zumindest mit der Waschmaschine.

Was ist, wenn meine Waschmaschine nachts kaputtgeht?

Bestimmte Waschmaschinen dürfen nicht unbeaufsichtigt laufen. Dazu zählen beispielsweise die Modelle, die nicht mit einem Aqua-Stop-System ausgestattet sind. Denn kommt es bei diesem Gerät zu einem Wasserschaden, handelt sein Besitzer grob fahrlässig, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Die Versicherung würde in dem Fall für die Kosten der Schadensbehebung nicht aufkommen. Kommt es zu einem Wasserschaden durch Ihre Waschmaschine, während Sie schlafen und somit das Gerät dementsprechend nicht beaufsichtigen konnten, gilt das jedoch laut GDV als nicht grob fahrlässig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Rechtsanwalt Henry Naeve: Darf die Waschmaschine auch innerhalb der Ruhezeiten (22:00 bis 08:00 Uhr) laufen?
  • Anwaltsauskunft: Waschmaschinennutzung durch Mieter
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.: Grobe Fahrlässigkeit
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