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Nackt im eigenen Garten sonnen? Was erlaubt ist und was nicht


Gesetzlich geregelt
Darf ich mich nackt im eigenen Garten sonnen?

Hohe Temperaturen und Sonne satt – das lädt zum Bräunen im eigenen Garten ein. Aber müssen Sie dabei eigentlich bekleidet sein?

Aktualisiert am 11.08.2024|Lesedauer: 3 Min.
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Bei den hohen Temperaturen und dem strahlenden Sonnenschein ist so manch einer froh, wenn möglichst wenige (wärmende) Textilien den Körper bedecken und das noch so kleinste laue Lüftchen die Haut kühlt. Vor allem im eigenen Garten kennen viele dabei kein Tabu und ziehen sich komplett aus. Schließlich gehört das Grundstück einem selbst. Also darf man darauf doch machen, was man will, oder?

Älterer Mann im Garten: Das Gelände sollte schwer einsehbar sein, damit sich niemand durch das textilfreie Sonnen gestört fühlt. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Älterer Mann im Garten: Das Gelände sollte schwer einsehbar sein, damit sich niemand durch das textilfreie Sonnen gestört fühlt. (Symbolbild). (Quelle: KEMPSKI/getty-images-bilder)

Das sagen die Gerichte

Einige fühlen sich sehr gestört und in ihrer Freiheit eingeschränkt, wenn sich ihr Nachbar nackt im Garten sonnt. Sie bezeichnen es als "ästhetische Immissionen" und versuchen sogar, gerichtlich gegen die Freizügigkeit ihres Gegenübers vorzugehen. Selten ist der Schritt jedoch von Erfolg gekrönt. Denn viele Gerichte sind der Ansicht, dass das nackte Sonnen zumutbar ist und Nachbarn dieses bei anderen dulden müssen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass sich sogar Vermieter nackt im Hof sonnen dürfen und das keinen Mietmangel darstelle (Az. 2 U 43/22).

Allerdings kann es sein, dass sich die Nachbarn durch so viel Textilfreiheit berechtigt gestört fühlen. Dann kann das Sonnenbaden ohne Kleidung unter Umständen als Ordnungswidrigkeit bewertet werden. Dabei kommt es jedoch auf das Ausmaß an – also wie stark fühlen sich die Nachbarn durch die Nacktheit gestört? Die Bewertung erfolgt dabei individuell, also von Fall zu Fall. Einen Richtwert gibt es nicht.

Achtung

Der Garten sollte nicht direkt einsehbar sein. Der nackte Sonnenanbeter sollte durch einen Zaun, einen Sichtschutz oder eine Hecke geschützt sein. Dann kann auch keine Belästigung vorliegen.

Wann Nacktheit im eigenen Garten verboten ist

Liegt der Garten direkt neben einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, einem Spielplatz, einer Schule oder einer kirchlichen Einrichtung, kann das textilfreie Sonnen verboten werden – auch, wenn es auf dem eigenen Grundstück stattfindet. Verhält sich der Nudist zudem noch sehr auffällig, kann das als Ordnungswidrigkeit angesehen werden.

Wann liegt Erregung öffentlichen Ärgernisses vor?

Kommt es im Zuge des textilfreien Sonnens im Garten zu sexuellen Handlungen, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses gedeutet werden. In diesem Fall handelt es sich gemäß § 183a Strafgesetzbuch (StGB) um eine Straftat. Sie wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Voraussetzung für den Straftatbestand ist allerdings, dass die Betroffenen wissentlich oder absichtlich ein Ärgernis mit ihrer sexuellen Handlung erregen wollten und dass diese öffentlich einsehbar ist.

Und: Wer exhibitionistische Handlungen durchführt und damit andere belästigt, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug rechnen (§ 183 StGB), insofern er dadurch seine eigene Sexualität oder die seines Gegenübers damit stimuliert.

Sonderfall: Belästigung der Allgemeinheit

Die Freizügigkeit kann nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz allerdings als "Belästigung der Allgemeinheit" gewertet werden. Der Paragraf lautet wie folgt: "Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen." Allerdings ist umstritten, inwiefern die Nacktheit im eigenen Garten gegen das Gesetz verstößt. Auch hier gilt: Ist das Grundstück gut einsehbar, kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 vorliegen.

Darf der Nachbar das textilfreie Sonnen im Garten beobachten oder filmen?

Nein. Den Nudisten beobachten oder gar filmen darf der Nachbar nicht. In diesem Fall kann der Sonnenanbeter auf Unterlassung klagen (siehe auch Urteil des Oberlandesgerichts München; AZ 32 Wx 65/05).

Schaut der Nachbar allerdings nur häufiger hinüber zum textilfreien Sonnenbadenden, muss dieser das dulden. (Wie die Rechtslage ist, wenn Sie sich zu Hause nackt aufhalten, erklärt Ihnen dieser Artikel.)

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de "§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafgesetzbuch (StGB)"
  • anwaltauskunft.de "Nackt im Garten und auf dem Balkon: Was ist erlaubt?"
  • anwalt-suchservice.de "Nackt Sonnen auf dem Balkon: Erlaubt oder nicht?"
  • bussgeldkatalog.org "Wo ist FKK erlaubt?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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