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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ruhezeiten beachten Rasenmähen am Sonntag: Ist das erlaubt?
Ist Rasenmähen auch am Feiertag erlaubt? Zwar gibt es dafür bundesweit gültige Regelungen, doch es kann sein, dass Ihr Bundesland oder Ihre Kommune eigene Vorschriften aufgestellt hat, die dann gültig sind.
Das Bundesimmisionsschutzgesetz schreibt genau vor, wann man laute Maschinen und Geräte – wie einen Rasenmäher – in Wohngebieten einsetzen darf.
Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht gestattet. Darauf macht der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Sowohl benzinbetriebene Geräte als auch Elektrorasenmäher dürfen an diesen Tagen nicht zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler. Zulässig ist lediglich der Betrieb von manuellen Geräten, etwa Handrasenmähern.
Erlaubt ist der Betrieb aber werktags und damit auch am Samstag. Rasenmäher dürfen hier zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr eingesetzt werden. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen aber nur zwischen 9.00 und 13.00 sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr benutzt werden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn diese Geräte mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet sind.
Bei Nichtbeachten der Ruhezeiten drohen Geldstrafen
Lassen Sie also alle lauten Gartengeräte und den Rasenmäher am Sonntag stehen. Wenn Sie im Garten arbeiten möchten, empfehlen sich Geräte, die mit reiner Muskelkraft betrieben werden, wie eine handbetriebene Heckenschere. An die vorgeschriebenen Ruhezeiten zum Rasenmähen sollte man sich unbedingt halten. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Häufig gehen landes- und kommunalrechtliche Vorschriften über die bundesweit gültigen Regelungen hinaus. Die Ordnungsämter der Kommunen informieren über die örtlichen Bestimmungen.
- Nachrichtenagentur dpa