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Mülltrennung: 6 Irrtümer über Gelbe Tonne, Gelber Sack & Wertstofftonne


Kunststoff ist nicht immer gleich
Sechs Irrtümer über Gelben Sack, Gelbe Tonne und Wertstofftonne

Kunststoffmüll gehört in den Gelben Sack. Joghurtbecher müssen vor der Entsorgung ausgespült werden. Wertstofftonne und Gelbe Tonne sind dasselbe. Was davon stimmt?

Aktualisiert am 07.02.2023|Lesedauer: 3 Min.
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Irrtum 1: Um den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne kümmern sich die Entsorgungsbetriebe der Stadt.

Der Gelbe Sack und auch die Gelbe Tonne gehören zu den dualen Systemen und sind privatwirtschaftlich finanziert. Das bedeutet, dass die Industrie und der Handel eine Lizenzgebühr leisten, die die fachgerechte Entsorgung und das Recycling der Verpackungen finanziert. Die dualen Systeme ergänzen somit die Entsorgungsbetriebe der Stadt oder der Gemeinden.

Gelbe Tonne: Nicht jede Verpackung aus Kunststoff kann recycelt werden.Vergrößern des Bildes
Gelbe Tonne: Nicht jede Verpackung aus Kunststoff kann recycelt werden. (Quelle: Animaflora/getty-images-bilder)

Irrtum 2: Alle Verpackungen können im Gelben Sack entsorgt werden.

Zwar leisten die Teilnehmer der dualen Systeme ein Entgelt zur fachgerechten Entsorgung von Verpackungen, hiervon ausgeschlossen sind allerdings Produkte aus Glas oder Papier. Somit gehören Einmachgläser und Flaschen, obwohl sie eine Lebensmittelverpackung sind, in den Altglascontainer. Papier und Pappe, beispielsweise als Verpackung für Nudeln oder Cornflakes werden im Altpapiercontainer entsorgt.

Service-Verpackungen, wie beispielsweise Coffee-to-go-Becher oder Kartons für das Essen zum Mitnehmen, können in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden. Auch die Einwickelfolien von der Wurst- oder Käsetheke fallen hierunter.

Irrtum 3: Kunststoff und Plastik werden immer im Gelben Sack entsorgt.

Kleiderbügel, Schalen oder Zahnbürsten aus Kunststoff bestehen zwar wie viele Verpackungen oft aus Polyethylen (PE) oder ähnlichen Kunststoffen, werden jedoch unterschiedlich entsorgt.

Grob lässt sich sagen: Alles, was zu einer Verpackung gehört, kann in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden. Gebrauchsgegenstände, die stoffgleich sind – also wie zahlreiche Verpackungen auch aus Kunststoff oder Aluminium bestehen – gehören in den Restmüll. Hier sind jedoch regionale Ausnahmen möglich. Manche Kommunen verwenden Wertstofftonnen, in denen auch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, die aus den gleichen Materialien wie Verpackungen hergestellt sind, entsorgt werden dürfen. Nähere Informationen finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Infoseiten der lokalen Kommune.

Hintergrund: Für Verpackungen haben die Industrie und der Handel bereits eine Entsorgungsgebühr gezahlt. Mithilfe dieser Abgaben soll der Recyclingvorgang finanziert werden. Für andere Produkte, die aus Kunststoffen oder Metallen bestehen, wurde diese Gebühr jedoch von der Industrie und dem Handel nicht gezahlt.

Achtung
Ist das Kunststoffprodukt, beispielsweise der Kleiderbügel, Teil einer Verpackung bei einer gekauften Ware, so kann er in der Gelben Tonne beziehungsweise dem Gelben Sack entsorgt werden.

Irrtum 4: Bei Verpackungsmüll ist es egal, welche Farbe und Konsistenz er hat – anders als bei Glas.

Es gibt Verpackungen, die schlecht recycelbar sind. Hierzu zählt beispielsweise die Shampooflasche, welche mit einer bedruckten Folie umschlossen ist. Die Sortiermaschinen erkennen in diesem Fall nicht, aus welchem Material die Verpackung ist, da sie sowohl die Bestandteile der Flasche als auch die der Folie registrieren. Plastikverpackungen für Kosmetikprodukte, Haushaltsreiniger und Co. können daher oft nur schwer weiterverarbeitet werden.

Darüber hinaus ist die Farbe der Verpackung ein Faktor dafür, ob der Kunststoff recycelt wird oder in der Verbrennungsanlage landet. Denn schwarzes Plastik absorbiert Licht. Aus diesem Grund können die Infrarotsensoren der Sortieranlage es nicht erkennen.

Auch andere Verpackungen, die aus unterschiedlichen Wertstoffen bestehen, können nicht wiederverwendet werden. Dazu zählen beispielsweise die Verpackung von Frischfleich aus der Kühltheke oder Polyethylenterephthalat-Schalen (PET) für Obst. Sie bestehen häufig aus Kunststoffgemischen, die nicht oder nur schwer getrennt werden können.

Irrtum 5: Verpackungen müssen immer ausgewaschen werden.

Joghurtbecher, Frischkäsebehälter oder andere Verpackungen, in denen sich Lebensmittel befanden, müssen nicht ausgespült oder gereinigt werden, ehe sie entsorgt werden können. Es reicht bereits aus, wenn das Produkt "löffelrein" ist – also Essensreste mit einem Löffel oder Messer entfernt wurden.

Wichtig ist daher auch, dass Alufolie – beispielsweise von dem Pausenbrot, dem Döner oder der Falafel – ohne eingeschlossene Essensreste entsorgt wird. Verunreinigungen und Reste erschweren das Recycling oder machen es sogar unmöglich.

Irrtum 6: Wertstofftonne oder Gelbe Tonne – das ist doch beides das Gleiche.

Eine weitere Schwierigkeit beim Recycling ergibt sich, wenn es neben dem Gelben Sack eine Wertstofftonne gibt. Denn hier werden neben Verpackungen auch Gegenstände entsorgt, die aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff bestehen. Dabei wird nicht zwischen Verpackung und Gebrauchsgegenständen – wie beispielsweise Schüsseln aus Plastik – unterschieden. Die Wertstofftonnen werden gemeinsam mit den Kommunen betrieben.

So gehören in die Wertstofftonne:

  • Lebensmittelverpackungen wie Joghurt- und Margarinebecher, Verpackungen von Käse, Wurst und Frischfleisch aus dem Kühlregal
  • Dosen für Getränke und Konserven
  • Folienverpackungen wie für Lebensmittel von der Frischetheke für Käse und Wurst
  • Gebrauchsgegenstände wie Blumentöpfe, Spielzeug sowie Geschirr und Besteck aus Plastik
  • Getränkekartons
  • Kunststoffflaschen wie Duschgel-, Shampoo-, Waschmittelverpackungen und Saftflaschen
  • Verschlüsse von Flaschen und Glaskonserven
  • Kochtöpfe
  • Besteck
  • Werkzeug, Schauben
  • Arzneimittelblister

Nicht in die Wertstofftonne gehört demnach alles andere – folglich auch keine Windeln, Batterien, Elektrogeräte, Energiesparlampen sowie Textilien oder Kassetten und DVDs. Diese Gegenstände werden jedoch noch immer häufig in der Wertstofftonne, aber auch im Gelben Sack beziehungsweise der Gelben Tonne gefunden.

Achtung

Je nach Kommune und Gemeinde gibt es unterschiedliche Vorschriften, was im Gelben Sack beziehungsweise der Gelben Tonne entsorgt werden darf. Bei Fragen oder Unsicherheit sollten Sie sich daher direkt an Ihre Gemeinde oder Kommune wenden.

Verwendete Quellen
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