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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gefahren aus dem Hahn Eigentümer müssen Stillstand in Wasserleitungen vermeiden
Berlin (dpa/tmn) - Haus- und Wohnungsbesitzer müssen bei längerer Abwesenheit dafür Sorge tragen, dass sich in Trinkwasserleitungen keine krankheitserregenden Keime bilden. Darauf weist der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) hin.
Die durch Urlaub oder Leerstand bedingte Stagnation begünstige die Bildung von Keimen wie Legionellen und Mykobakterien. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind laut Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, Stillstände in Trinkwasserleitungen zu vermeiden.
Der oberste Grundsatz laute deshalb: "Wasser muss fließen!". Ist dies im normalen Betriebsablauf nicht möglich, könnten zum Beispiel technische Lösungen wie Hygienespülanlagen für kaltes und warmes Trinkwasser eingesetzt werden. Diese Anlagen sorgen automatisch dafür, dass der Wasserinhalt der Trinkwasserrohrleitungen in vorab festgelegten zeitlichen Abständen ausgetauscht wird.
Legionellen vermehrten sich zudem besonders gerne im Temperaturbereich von 25 bis 54 Grad. Deshalb sollte laut BVS darauf geachtet werden, dass die Temperaturen in Trinkkaltwasserleitungen 25 Grad nicht über- und in Trinkwarmwasserleitungen 55 Grad nicht unterschreiten.
Sind die Bakterien einmal da, gelangten sie mit dem ersten Wasserstrahl, fein zerstäubt, in die Atemwege - im Bad, in der Küche und überall dort, wo der Wasserhahn aufgedreht wird, wie BVS-Experte Ralf Masuch erläutert. Etwa für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere und Kranke könne der Kontakt mit den Keimen gesundheitsgefährdend sein.