Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gartenarbeit Kompost-Verbot für Pflanzen mit Wurzelfäule
Münster (dpa/tmn) – Längst nicht alle Pflanzenabfälle aus dem Garten dürfen auf dem Komposthaufen landen. Das gilt besonders, wenn die Pflanzen von Erregern befallen sind, die eine Fäule im Wurzel- oder Stängelbereich oder Welkekrankheiten auslösen. Solche Erreger werden beim Kompostiervorgang nicht zuverlässig abgetötet.
Hierzu zählen nach Angaben des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Erkrankungen wie Asternwelke, Buchsbaum-Triebsterben und Kohlhernie. Auch Fusarium- oder Sklerotinia-Fäule an Gemüse oder Wurzelfäulen an Erdbeerpflanzen sind ein Ausschlusskriterium für den Faulhaufen.
Widerstandsfähige Dauersporen
Die Erreger dieser Erkrankungen bilden demnach häufig widerstandsfähige Dauersporen aus, mit denen sie lange im Boden und Kompost überdauern können. Bringt man den Kompost irgendwann aus, würde man die Erreger wieder verschleppen und weiterverbreiten.
Auch ein Befall mit Schädlingen, die im Boden leben oder überdauern, ist ein Problem. Als Beispiele nennt der Pflanzenschutzdienst Nematoden, das sind winzige Fadenwürmer, und Gemüsefliegen. In dem Fall gehören Pflanzen ebenfalls nicht auf den Kompost. Das gelte auch für von Viren befallene Pflanzen sowie samentragende Unkräuter und Wurzelunkräuter wie Quecke und Giersch.
In den Biomüll oder zur Grünabfälle-Sammelstelle
Doch wohin mit diesem Pflanzenabfall? Von Krankheiten und Schädlingen befallene Pflanzen können über den Biomüll entsorgt oder bei Sammelstellen für Grünabfälle abgegeben werden, schreibt der Pflanzenschutzdienst auf Nachfrage.
In kommerziellen Kompostierungsanlagen werden demnach bei der Kompostierung höhere Temperaturen erreicht als im Komposthaufen im Garten. Man geht davon aus, so die Expertinnen und Experten, dass hartnäckige Krankheiten und Schädlinge diese Temperaturen in den kommerziellen Anlagen nicht überleben.
Mehltau und Schorf weniger ein Problem
Sind Blätter und Früchte von Krankheiten oder Schädlingen befallen, können sie dagegen durchaus im Garten kompostiert werden. Etwa, wenn Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheit oder Blattlausbefall vorliegen.
In diesem Fall müssten die kranken Pflanzenteile aber sofort mit Erde oder anderem dichten Material wie Grasschnitt abgedeckt werden, rät der Pflanzenschutzdienst. Das hindert die Erreger daran, sich etwa durch Sporen weiterzuverbreiten.