Was erlaubt ist und was nicht Darf man an Ostern im Garten arbeiten?
An Ostern entspannt im Garten arbeiten? Dies könnte ein teures Vergnügen werden. Schuld ist ein Gesetz.
Das Wetter an Ostern soll wechselhaft werden – jedoch nur am Karfreitag und Karsamstag. Am Ostersonntag soll sich das Wetter stabilisieren und bis Ostermontag stabil, sonnig und mit durchschnittlich 20 Grad Celsius angenehm warm werden. Die besten Voraussetzungen, um nach der Osterschlemmerei in den Garten zu gehen, die Hecken zu stutzen, Blumen zu pflanzen und den Rasen zu mähen. Oder etwa nicht?
Rasenmähen ist an Ostern verboten
Tatsächlich sollten Sie an den Osterfeiertagen genau überlegen, was Sie im Garten machen. Denn neben dem Grillen können auch weitere Tätigkeiten verboten sein. Dazu zählen neben dem Rasenmähen auch das Nutzen einer elektrischen Heckenschere, das Hämmern, das Bohren und das Sägen. Der Grund ist, dass Ostersonntag und Ostermontag gesetzliche Feiertage sind. Und an diesen dürfen laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Geräte und Maschinen nicht verwendet werden – zumindest in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten. Denn durch den Lärm wird die Feiertagsruhe stark beeinträchtigt, ergänzt das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Wer also im Garten arbeiten möchte, sollte hierfür den Samstag vor Ostersonntag nutzen. Er ist kein gesetzlicher Feiertag. Somit gelten die entsprechenden Regeln auch nicht.
Erlaubt ist zudem auch, leise, geräuscharme Gartenarbeit durchzuführen – etwa Unkraut jäten oder Blumen pflanzen. Dabei sollte dann aber keine (laute) Musik gehört werden. Diese kann nämlich ebenfalls als Ruhestörung angesehen werden.
- Lesen Sie auch: Darf man an Ostern Wäsche waschen?
Verstoß wird teuer
Wer dennoch an den Feiertagen zu Rasenmäher, Laubbläser oder Kettensäge greifen möchte, sollte sich bewusst sein, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Allgemeine Ruhestörung wird hingegen nur mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Wie laut darf es sein?
Viele Gerichte haben entschieden, dass ein Lärmpegel von über 40 Dezibel als Ruhestörung gelten kann. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um einen Richtwert. Besonders an Feiertagen sollten Sie darauf achten, die Zimmerlautstärke einzuhalten. Diese liegt tagsüber bei etwa 40 Dezibel und nachts bei 30 Dezibel.
- bussgeldkatalog.org: "Lärmbelästigung – Was ist erlaubt?"
- br.de: "Was ist an Ostern erlaubt? Im Garten, beim Umzug, Grillen und Feiern"
- gartenflora.de: "Warum Gartenarbeit vor Ostern verboten ist"
- stuttgarter-zeitung.de: "Ostersamstag: Rasen mähen?"
- wiesbadener-kurier.de: "Was an Ostern erlaubt ist – und was man nicht darf"