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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nachhaltige Alternative Weihnachtsbaum im Topf: Vorsicht, Bußgeld droht
Christbäume im Topf gelten als nachhaltige Alternative. Doch sollten Sie nicht auf die Idee kommen, Ihre Tanne mit Wurzelballen irgendwo einzupflanzen. Denn das kann teuer werden.
Viele Weihnachtsbäume sollen die Chance auf ein zweites Leben nach dem Fest bekommen. Deshalb wird immer öfter ein Bäumchen mit Wurzelballen im Topf gekauft, um es nach den Feiertagen ins Freie zu setzen. Aber ist es legal, den Weihnachtsbaum im eigenen Garten, öffentlichen Park oder Wald einzupflanzen?
Eigenes Privatgrundstück
Wer ein Privatgrundstück besitzt, darf im Prinzip auf diesem Gelände einen Baum pflanzen. Hierbei ist zu beachten, dass jedes Bundesland ein eigenes Nachbarschaftsrecht hat.
- Weihnachtsbaum im Topf: So pflanzen Sie ihn richtig ins Freie
Das regelt, welche Strauch- und Baumarten wie nah am Zaun stehen dürfen und wie weit Pflanzen einer bestimmten Höhe von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden müssen. Diese Abstände zum Nachbargrundstück gelten.
Gepachteter oder gemieteter Kleingarten
Bei einem gemieteten oder gepachteten Garten ist die juristische Lage noch etwas komplizierter. Hier empfiehlt es sich, zuvor das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Wenn Sie Mitglied in einem Kleingartenverein sind, ist das Pflanzen von Nadelbäumen wie Tannen, Zedern, Kiefern, Wacholder oder Scheinzypressen aber generell verboten.
Straßenrand, Park, Wald
Auch wenn Sie als Anwohner Ihre betongraue Straße mit einem selbst gepflanzten Bäumchen aufhübschen möchten, ist das nicht erlaubt. Dasselbe gilt für das Verpflanzen eines jungen Bäumchens in öffentliche Parks oder Wälder. Der Grund: Es kann der Umwelt schaden. Nicht im Wald heimische Pflanzen bringen seinen Nährstoffhaushalt aus dem Gleichgewicht, erläutert die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Zudem warnen die Naturschützer davor, die Winterruhe im Wald zu stören, Pflanzen niederzutreten oder zu überfahren.
Diese hohen Bußgelder drohen
Wer seinen Weihnachtsbaum – mit oder ohne Wurzelballen – illegal entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ausfällt, ist regional unterschiedlich. Hier ist ein Überblick:
Bundesland | Bußgeld (1 Baum) | Bußgeld (mehrere Bäume) |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 25–50 Euro | 50–300 Euro |
Bayern | 50 Euro | 80–320 Euro |
Berlin | keine Angabe | keine Angabe |
Brandenburg | keine Angabe | keine Angabe |
Bremen | 50–100 Euro | 100–500 Euro |
Hamburg | 100 Euro | 100–500 Euro |
Hessen | 30–50 Euro | 50–200 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 40–100 Euro | 100–500 Euro |
Niedersachsen | 40–100 Euro | 100–500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 5–30 Euro | 50–200 Euro |
Rheinland-Pfalz | 25,56–51,13 Euro | 51,13–306,78 Euro |
Saarland | 100–300 Euro | 100–500 Euro |
Sachsen | 25–50 Euro | 50–200 Euro |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | 30 Euro | 50–200 Euro |
Thüringen | 30–50 Euro | 50–200 Euro |
Quelle: bussgeldkatalog.org (Stand: 18.11.2021)
Nachhaltiger Bring- und Abholservice
Einige Baumschulen bieten einen besonderen Service an: Nach dem Weihnachtsfest holt die Baumschule den Baum mit Wurzelballen wieder ab und pflegt ihn in Kaltgewächshäusern oder im Freien bis zur nächsten Weihnachtszeit. Gekaufte Weihnachtsbäume bekommen auf Wunsch ein Namensschild und können im Jahr darauf wieder an die Besitzer ausgeliefert werden.
Nach circa drei bis vier Jahren sind sie mit bis zu 2,50 Metern allerdings in der Regel zu groß für das Wohnzimmer. Die Bäume werden dann auf Wunsch entweder auf dem eigenen Privatgrundstück oder aber in einem passenden Waldstück fachgerecht gepflanzt.
Unser Tipp
Mehrere Organisationen und Projekte in Deutschland bieten eine Möglichkeit zum Bäumepflanzen an – für alle, die selbst kein eigenes Grundstück oder keinen Garten haben und trotzdem einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Stiftung Warentest hat 2018 sogenannte Kompensationsagenturen untersucht. Von den gut bis sehr gut bewerteten Organisationen unterstützen zwei davon auch Baumpflanzprojekte.
- Nachrichtenagentur dpa
- Bußgeldkatalog: "Illegales Entsorgen von Weihnachtsbäumen"
- Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.: "Nachhaltige Weihnachtsbäume im Topf "