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Weihnachtsbaum im Wald pflanzen: Achtung, hier droht Bußgeld!


Nachhaltige Alternative
Weihnachtsbaum im Topf: Vorsicht, Bußgeld droht

Christbäume im Topf gelten als nachhaltige Alternative. Doch sollten Sie nicht auf die Idee kommen, Ihre Tanne mit Wurzelballen irgendwo einzupflanzen. Denn das kann teuer werden.

Aktualisiert am 03.01.2024|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa, t-online, ron
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Viele Weihnachtsbäume sollen die Chance auf ein zweites Leben nach dem Fest bekommen. Deshalb wird immer öfter ein Bäumchen mit Wurzelballen im Topf gekauft, um es nach den Feiertagen ins Freie zu setzen. Aber ist es legal, den Weihnachtsbaum im eigenen Garten, öffentlichen Park oder Wald einzupflanzen?

Nachhaltige Weihnachtsbäume im Topf: Die Nordmanntanne ist besonders geeignet.Vergrößern des Bildes
Nachhaltige Weihnachtsbäume im Topf: Die Nordmanntanne ist besonders geeignet. (Quelle: obs/Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V./Pixabay)

Eigenes Privatgrundstück

Wer ein Privatgrundstück besitzt, darf im Prinzip auf diesem Gelände einen Baum pflanzen. Hierbei ist zu beachten, dass jedes Bundesland ein eigenes Nachbarschaftsrecht hat.

Das regelt, welche Strauch- und Baumarten wie nah am Zaun stehen dürfen und wie weit Pflanzen einer bestimmten Höhe von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden müssen. Diese Abstände zum Nachbargrundstück gelten.

Gepachteter oder gemieteter Kleingarten

Bei einem gemieteten oder gepachteten Garten ist die juristische Lage noch etwas komplizierter. Hier empfiehlt es sich, zuvor das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Wenn Sie Mitglied in einem Kleingartenverein sind, ist das Pflanzen von Nadelbäumen wie Tannen, Zedern, Kiefern, Wacholder oder Scheinzypressen aber generell verboten.

Straßenrand, Park, Wald

Auch wenn Sie als Anwohner Ihre betongraue Straße mit einem selbst gepflanzten Bäumchen aufhübschen möchten, ist das nicht erlaubt. Dasselbe gilt für das Verpflanzen eines jungen Bäumchens in öffentliche Parks oder Wälder. Der Grund: Es kann der Umwelt schaden. Nicht im Wald heimische Pflanzen bringen seinen Nährstoffhaushalt aus dem Gleichgewicht, erläutert die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Zudem warnen die Naturschützer davor, die Winterruhe im Wald zu stören, Pflanzen niederzutreten oder zu überfahren.

Diese hohen Bußgelder drohen

Wer seinen Weihnachtsbaum – mit oder ohne Wurzelballen – illegal entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ausfällt, ist regional unterschiedlich. Hier ist ein Überblick:

Bundesland Bußgeld (1 Baum) Bußgeld (mehrere Bäume)
Baden-Württemberg 25–50 Euro 50–300 Euro
Bayern 50 Euro 80–320 Euro
Berlin keine Angabe keine Angabe
Brandenburg keine Angabe keine Angabe
Bremen 50–100 Euro 100–500 Euro
Hamburg 100 Euro 100–500 Euro
Hessen 30–50 Euro 50–200 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 40–100 Euro 100–500 Euro
Niedersachsen 40–100 Euro 100–500 Euro
Nordrhein-Westfalen 5–30 Euro 50–200 Euro
Rheinland-Pfalz 25,56–51,13 Euro 51,13–306,78 Euro
Saarland 100–300 Euro 100–500 Euro
Sachsen 25–50 Euro 50–200 Euro
Sachsen-Anhalt keine Angabe keine Angabe
Schleswig-Holstein 30 Euro 50–200 Euro
Thüringen 30–50 Euro 50–200 Euro

Quelle: bussgeldkatalog.org (Stand: 18.11.2021)

Nachhaltiger Bring- und Abholservice

Einige Baumschulen bieten einen besonderen Service an: Nach dem Weihnachtsfest holt die Baumschule den Baum mit Wurzelballen wieder ab und pflegt ihn in Kaltgewächshäusern oder im Freien bis zur nächsten Weihnachtszeit. Gekaufte Weihnachtsbäume bekommen auf Wunsch ein Namensschild und können im Jahr darauf wieder an die Besitzer ausgeliefert werden.

Nach circa drei bis vier Jahren sind sie mit bis zu 2,50 Metern allerdings in der Regel zu groß für das Wohnzimmer. Die Bäume werden dann auf Wunsch entweder auf dem eigenen Privatgrundstück oder aber in einem passenden Waldstück fachgerecht gepflanzt.

Unser Tipp
Mehrere Organisationen und Projekte in Deutschland bieten eine Möglichkeit zum Bäumepflanzen an – für alle, die selbst kein eigenes Grundstück oder keinen Garten haben und trotzdem einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Stiftung Warentest hat 2018 sogenannte Kompensationsagenturen untersucht. Von den gut bis sehr gut bewerteten Organisationen unterstützen zwei davon auch Baumpflanzprojekte.

Verwendete Quellen
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