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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Garten Gefährliche Rauschmittel: Kräutermischungen
Sie sind legal und gerade deshalb besonders gefährlich: Kräutermischungen werden oft als scheinbar harmlose Rauschmittel verkauft. Sie tragen Namen wie "Lava Red", "Green Cat" oder "Manga Hot". Verkauft werden Sie übers Internet oder in sogenannten Headshops. Sie sind mitunter deutlich gefährlicher als Cannabis und haben sogar schon Todesopfer gefordert.
Häufig unterschätzt: Kräutermischungen als Rauschmittel
Bei Jugendlichen sind als Rauschmittel verwendete Kräutermischungen sehr beliebt. Doch die im Internet und Szeneläden als Naturprodukt angepriesenen Mischungen enthalten häufig gefährliche synthetische Cannabinoide und können sogar gefährlicher als Cannabis sein. Diese Bestandteile variieren selbst von Päckchen zu Päckchen stark, sodass der Konsum derartiger Rauschmittel ganz unterschiedliche und teilweise lebensbedrohliche Folgen haben kann.
Bei einem Fall, von dem die "Welt" berichtete, stürzte sich ein 14-Jähriger unter dem Einfluss der Kräuterdrogen aus neun Meter Höhe vom Balkon. Er überlebte schwer verletzt. Verantwortlich war die Kräutermischung "Jamaica Gold", die Angstzustände, aber auch aggressives Verhalten begünstigen kann.
Gefährliche Wirkung statt friedlicher Rausch
Da die Inhaltsstoffe der Kräutermischungen oft verschwiegen werden, ist der Trip mit den scheinbaren Naturdrogen sehr riskant. Wer sich ein harmloses Schwindelgefühl als Wirkung erhofft, muss mit Schlimmerem rechnen: Die Polizei Rheinland-Pfalz warnt in einer Pressemitteilung vor Symptomen wie starkem Zittern, Herzrasen, Kreislaufzusammenbrüchen, Orientierungslosigkeit bis hin zur vorübergehenden Bewusstlosigkeit und Herzstillstand. Bundesweit bezahlten demnach im Zeitraum von eineinhalb Jahren (Anfang 2011 bis Mitte 2012) bundesweit drei Personen ihren Kräuterrausch mit dem Leben. In der gleichen Zeit mussten sich allein in Rheinland-Pfalz 30 Menschen in ärztliche Behandlung begeben, nachdem sie zu solchen Kräutermischungen gegriffen hatten.
"Nicht zum Verzehr geeignet": Problematische Rechtslage
Die als Kräutermischungen getarnten Drogen werden mit dem eindeutigen Hinweis verkauft, dass diese nicht zum Verzehr geeignet seien. Sie werden stattdessen offiziell als Badesalz, Kakteendünger oder Duftverbesserer angeboten. "Aber das ist nur zur Tarnung", sagt Thomas Zilker, Leiter des Giftnotrufs München, gegenüber der "Welt". Dass es sich hierbei um Drogen handelt, ist denjenigen, die sie kaufen, sehr bewusst. Die Kräutermischungen mit halluzinogener Wirkung werden im Szenejargon auch als "Legal Highs", also legale Rauschmittel bezeichnet.
Gemeinsam ist allen, dass sie bisher nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und deswegen ohne nennenswerte Einschränkungen verkauft werden dürfen. Grund: Der Gesetzgeber kommt bei der Vielzahl neuer Produkte mit den Verboten nicht nach, denn schnell ändern sich die Zusammensetzungen der Kräutermischungen, sodass für jedes neue Rauschmittel neue rechtliche Rahmen geschaffen werden müssen.
Polizei warnt eindringlich vor lebensgefährlicher Überdosierung
Die Polizei Rheinland-Pfalz macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass eine große Gefahr von diesen legalen und scheinbar harmlosen Drogen ausgeht: Die beigemengten synthetischen Cannabinoide wirken sehr viel stärker als der ursprüngliche natürliche Wirkstoff, sodass es sehr schnell und ungewollt zu einer Überdosierung kommen kann. Der Handel mit diesen Substanzen könne zudem mit empfindlich hohen Strafen geahndet werden, wenn hierbei gegen das Betäubungsmittel- und das Arzneimittelgesetz verstoßen werde.