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Hundeschild am Gartenzaun: Befreit "Vorsicht, bissiger Hund" von Haftung?


Rechte und Pflichten für Hundehalter
Der Irrglaube über das Schild "Vorsicht, bissiger Hund"


Aktualisiert am 12.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Warnung vor dem Hunde: Viele Hundebesitzer möchten sich durch das Schild schützen. (Quelle: IMAGO/mix1 - Matthias Baran/imago)

Schilder wie "Vorsicht, bissiger Hund" sollen über ein potenzielles Risiko informieren. Doch sind die Schilder rechtlich wirksam?

Schilder wie "Warnung vor dem Hund" oder "Vorsicht, bissiger Hund" am Gartenzaun sollen Besucher und Passanten auf ein mögliches Risiko durch einen Hund aufmerksam machen. Aber wie rechtsverbindlich sind die Hinweisschilder? Zieht sich damit der Hundehalter wirklich aus der Verantwortung, falls der Hund zubeißt oder etwas anderes passiert?

Tierhalterhaftung

Grundsätzlich ist der Halter des Tieres für Schäden verantwortlich, die das Tier verursacht. So sieht es das BGB (§ 833 BGB) vor. Beißt etwa der Hund beim Spaziergang einen Passanten oder Jogger, ist der Halter für den dadurch entstandenen Schaden verantwortlich und schadensersatzpflichtig.

Zudem besteht bei einem Hund die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass das Verhalten des Tieres unberechenbar ist. Schließlich ist es ein Lebewesen. Die Unberechenbarkeit wird allerdings als zusätzliche Gefahr für die Umwelt (Menschen, Tiere) gewertet. Unabhängig davon, wie zahm und wohlerzogen der Hund ist.

Die Gefährdungshaftung geht davon aus, dass der Hundehalter den entstandenen Schaden nicht verschuldet hat – vielmehr kam es zu einem unberechenbaren Ereignis (das Tier reißt sich von der Leine los und beißt zu). Aber auch in diesem Fall ist der Halter schadensersatzpflichtig.

Warnschild am Gartenzaun: nützlich?

Laut mehrerer Juristen haben die Schilder "Warnung vor frei laufendem Hund" oder "Warnung vor dem bissigen Hunde" nur eine Hinweisfunktion. Sie schützen den Hundehalter nicht davor, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Allerdings trägt in diesem Fall der Geschädigte, der trotz des Schildes das Grundstück betritt und verletzt wird, eine Mitschuld. Schließlich wurde er auf ein mögliches Risiko hingewiesen.

Durch das sogenannte Mitverschulden verfällt die Schadensersatzpflicht des Hundehalters nicht, sie wird lediglich gemindert, heißt es auf dem Fachportal anwalt.de. Auch einige Gerichte urteilen entsprechend für den Geschädigten – unter anderem das Augsburger Amtsgericht (Az.: 19 C 2923/17) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 1U 38/10).

Die Juristen merken jedoch an, dass es immer Ausnahmen gibt. So urteilen einige Gerichte bei derartigen Fällen auch für den Hundehalter. Dieser habe schließlich mit dem Schild ausreichend auf eine mögliche Gefahr hingewiesen.

Experten raten daher: Wenn Sie ein Grundstück betreten möchten, an dessen Zaun ein solches Warnschild hängt, rufen Sie den Hundehalter an und bitten Sie ihn um Unterstützung.

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