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"Eltern haften für ihre Kinder" – Das ist die Rechtslage hinter dem Hinweis


"Eltern haften für ihre Kinder"
Ein Warnschild ohne Wirkung

Der Hinweis "Eltern haften für ihre Kinder" ist weitverbreitet. Setzt es die Aufsichtspflicht der Eltern außer Kraft? Und wer haftet, wenn doch etwas passiert?

23.08.2024|Lesedauer: 2 Min.
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Ob an Baustellen, Spielplätzen oder Privatgrundstücken – der Hinweis "Eltern haften für ihre Kinder" prangt an vielen Orten. Doch wie viel Wahrheit steckt hinter dieser Aussage? Haften Eltern tatsächlich, wenn ihren Kindern auf einem Grundstück etwas zustößt oder sie einen Schaden verursachen?

imago images 0390086022Vergrößern des Bildes
Verbotsschild: Vor allem an Bauzäunen wird das Schild gerne angebracht. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)

Schild hat keine rechtliche Wirkung

Der häufig anzutreffende Hinweis "Eltern haften für ihre Kinder" hat keine rechtliche Grundlage, erklärt Eva Becker, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins der Deutschen Presse-Agentur. Laut Becker haben derartige Hinweise keine rechtliche Relevanz.

Denn grundsätzlich gilt: Wer auf einem frei zugänglichen Gelände potenziell gefährliche Gegenstände herumliegen lässt oder Gefahrenstellen nicht absichert, kann sich nicht durch ein Schild von seiner Verantwortung befreien. Eigentümer bleiben also in der Pflicht, ihre Grundstücke ausreichend zu sichern – mit und ohne Warnschild.

Wer keine Maßnahmen trifft, um etwa Baustellen oder Gefahrenzonen auf seinem Gelände abzusichern, haftet für mögliche Schäden – auch wenn das Schild gut sichtbar angebracht wurde.

Wie steht es mit der Aufsichtspflicht?

Allerdings sind Eltern weiterhin verpflichtet, ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, sie müssen darauf achten, dass ihre Kinder keine fremden Grundstücke betreten oder Schäden verursachen. Die juristische Verantwortung des Grundstückseigentümers entfällt dadurch nicht. Und: "Die Gerichte stellen recht hohe Anforderungen an eine solche Aufsichtspflichtverletzung und berücksichtigen dabei die Eigenständigkeit des Kindes", erklären die Experten des Versicherungsunternehmens Ergo.

Ausschlaggebend ist jedoch auch das Alter des Kindes. Denn das Gesetz gewährt Kindern bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs einen besonderen Schutz. "Das bedeutet, sie können für verursachte Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden", erklären die Experten von Ergo.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn das Grundstück ausreichend gegen unbefugtes Betreten gesichert ist. Beispiele hierfür sind Zäune oder andere Barrieren, die den Zutritt verhindern sollen. Sollten Kinder gewaltsam in das Grundstück eindringen und dort zu Schaden kommen, greift die Haftung des Eigentümers unter Umständen nicht. Doch auch in diesem Fall spielt das Vorhandensein des Schildes keine Rolle – es ändert nichts an der Haftungsfrage.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • ergo.de "'Eltern haften für ihre Kinder' Stimmt das wirklich?"
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