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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mietrechtstipps Dürfen Mieter ein Planschbecken aufbauen?
Schwimmbäder haben nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen und Badeseen sind oft überfüllt. Wer zur Abkühlung auf Balkon oder Terrasse ein Planschbecken stellt, muss unter Umständen seinen Vermieter fragen.
Da einige den Sommer in diesem Jahr vorwiegend zu Hause verbringen, spielen viele Mieter mit dem Gedanken, Planschbecken oder mobile Pools auf Terrasse, Balkon oder im Gemeinschaftsgarten aufzustellen. Nicht immer ist dies ohne Zustimmung des Vermieters möglich, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Diese Regeln gelten
Planschbecken und Pools dürfen als Spielgeräte genehmigungsfrei von Mietern im Gemeinschaftsgarten oder auf der Terrasse aufgebaut werden, befand das Amtsgericht Kerpen (Az.: 20 C 443/01). Mieter müssen aber darauf achten, dass die Nachbarn durch herumspritzendes Wasser oder zu lautes Toben nicht beeinträchtigt werden und der aufgestellte Pool die übrige Gartennutzung nicht beeinträchtigt.
Alternativ lohnt zudem ein Blick in die Hausordnung. Hier sind oft entsprechende Vermerke über die Gartennutzung vorhanden.
Ist ein Pool auf dem Balkon erlaubt?
Grundsätzlich kann ein kleiner Pool auch auf einem Balkon aufgestellt werden, wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung nichts anderes festlegen. Ein Pool darf jedoch niemals die Traglast des Balkons überschreiten, denn schlimmstenfalls kann der Balkon unter dem Gewicht des Planschbeckens einstürzen. Durch Spritz- oder Überlaufwasser dürfen zudem weder die Nachbarn belästigt, noch die Bausubstanz beschädigt werden.
- Nachrichtenagentur dpa