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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sicherungspflicht Baumschäden sind für Laien nicht immer zu erkennen
Einen morschen Stamm erkennt jeder. Doch auch äußerlich gesund wirkende Bäume sind eventuell nicht mehr standfest. Das kann etwa bei Stürmen schlimme Folgen haben.
Gartenbesitzer müssen die Standfestigkeit ihrer Bäume sicherstellen. Doch durch bloßen Augenschein lässt sich das für Laien nicht immer abschätzen. "Selbst wenn ein Baum noch von außen vital und saftig aussieht, kann sich in seinen Wurzeln oder im Stamm ein Pilz eingenistet haben, der die Holzstrukturen aufweicht", erläutert Wolfgang Groß vom Bundesverband Garten- und Landschaftsbau (BGL).
"Bei einem kräftigen Sturm kann so ein Baum umkippen wie ein Streichholz, obwohl man es ihm äußerlich nicht ansieht." Er rät zu Kontrollen durch Experten in bestimmten Abständen.
Bäume regelmäßig kontrollieren lassen
Wie oft ein Baum geprüft werden muss, hängt etwa vom Alter und möglichen Krankheiten ab. Wenn ein Baum eine Größe erreicht, von der eine Gefahr ausgehen kann – bei Jungbäumen dauert das durchaus 10 bis 15 Jahre –, sollte ihn ein Baumkontrolleur überprüfen. Bei gesunden Bäumen reichen dann meist Kontrollen im Abstand von einigen Jahren, wie Groß sagt.
Bei einer kranken, um die hundert Jahre alten Eiche kann es dagegen etwa nötig sein, sie zweimal im Jahr zu prüfen. "Mal im belaubten und mal im nicht belaubten Zustand, weil man damit unterschiedliche Krankheitsbilder erkennen kann."
Sogenannte Baumkontrollrichtlinien geben vor, wie ein Baum zu überprüfen ist. "Das richtet sich primär an Kommunen, aber auch an private Baumbesitzer", sagt Groß.
Baumbesitzer haften für Schäden
Kommt ein Gartenbesitzer seiner Sicherungspflicht nicht nach und verletzt ein umstürzender Baum Passanten oder beschädigt Häuser, dann haftet er dafür. In so einem Fall sei nicht entscheidend, ob der Baum in Folge eines Sturms oder aus anderen Ursachen umgekippt ist, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Der Baumbesitzer müsse nachweisen, dass er der Sicherungspflicht nachgekommen ist. Wie genau das zu erfolgen hat, dazu sei aber nichts festgeschrieben.
War der Baum etwa schon eine ganze Weile morsch und ließ der Besitzer ihn trotz mehrfacher Hinweise nicht fällen, dann müsste für die Schäden am Nachbarhaus seine Haftpflichtversicherung aufkommen, erklärt Boss beispielhaft. Trifft den Baumbesitzer keine Schuld, dann wäre im Fall des beschädigten Hauses die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn für die Schadensregulierung zuständig.
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Nach einem Sturm sollten Gartenbesitzer ihre Bäume grundsätzlich genau anschauen und zum Beispiel darauf achten, ob Äste beschädigt sind. Sie könnten auch Wochen oder Monate später herunterfallen und Schaden anrichten, sagt BGL-Fachmann Groß.
- dpa