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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gartenarbeit "In Privatgärten wird zu radikal geschnitten"
Ein Bäumchen im Garten macht doch so recht was her, denkt sich mancher Gartenbesitzer. Dumm nur, wenn aus dem Bäumchen mit den Jahren ein ausgewachsener Baum wird und am Ende für den Garten viel zu groß ist. Also her mit der Schere und kräftig stutzen – beim Bonsai funktioniert das doch schließlich auch? Irrtum, sagt Eiko Leitsch, Vizepräsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL). Ein Baum lässt sich nicht einfach kleinstutzen. Das macht ihn auf Dauer nur krank. Wenn das Gewächs im Garten zu groß geworden ist, hilft am Ende nur die Radikallösung.
"In Privatgärten wird oft viel zu radikal geschnitten. Ich sehe viele verstümmelte Bäume", klagt Leitsch. Und das schadet den Bäumen, nicht nur oberirdisch. Ihre Wurzeln degenerieren, bis es im schlimmsten Fall eines Tages sogar zum Sturz des Gehölzes kommen kann.
Denn zwischen den Wurzeln und der Krone muss ein Gleichgewicht bestehen, damit der Baum stabil bleibt. Wird oben zu viel abgenommen, reagiert der Baum zwar mit der Bildung von senkrechten Trieben, die wieder mehr Masse geben sollen. Aber zugleich kann es auch zu Fäule an den Wurzeln kommen, da der Baum sein Wurzelsystem zurückbilden und den neuen Verhältnissen angleichen muss.
Bäume lassen sich nichts einreden
Da ein eigentlich hoher und mächtiger Baum immer wieder entsprechend stark geschnitten werden muss, um noch in den kleinen Stadtgarten zu passen, kommt es auch so oft zu Schäden. "Sie können nicht über Kappung versuchen, einem Ahorn einzureden, nicht über 30 Meter hoch zu werden", sagt Leitsch. "Kappung ist immer die Vorstufe zum Fällen, auch wenn sich das 10, 15 Jahre hinziehen kann."
Baumfällen ab März verboten
Wer einen Baum fällen möchte, muss den passenden Zeitpunkt abwarten: Zwischen November und Anfang Februar ist das geeignete Zeitfenster. Dann fließt in den Adern weniger Wasser als während der Wachstumsperiode. Das Holz ist folglich trockener und kann so schneller als Brennholz verwendet werden. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel sowieso verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften. Diese können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein. Diese Sicherheitshinweise sollte man beim Baumfällen beachten.
Auch für den kleinen Garten gibt es den passenden Baum
Der Sachverständige für Bäume rät, besser ein zum Garten passendes Gehölz zu setzen – etwa eine kleine Eberesche statt einer hohen Ahornart. Pflanzen können Hobbygärtner dem BGL zufolge Bäume und Sträuchern zwischen Oktober und März, vorausgesetzt der Boden ist nicht gefroren. In der Regel gibt es für jeden Garten den passenden Baum: So finden Sie das richtige Gewächs.