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Intelligente Stromzähler: Wer darf den Messstellenbetreiber wählen?


Änderung ab 2021
Smart Meter: Wer darf den Messstellenbetreiber wählen?

Intelligente Stromzähler sollen die Energiewende vorantreiben. Auch Mieter können sich sogenannte Smart Meter einbauen lassen. Den Betreiber konnten sie bislang selbst wählen. Das ändert sich nun.

Aktualisiert am 28.12.2020|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
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Seit diesem Jahr sind intelligente Stromzähler zugelassen. Der Vorteil dieser sogenannten Smart Meter: Das Ablesen von Stromzählern einmal im Jahr wird bei intelligenten Geräten überflüssig – der Stromverbrauch lässt sich aus der Ferne abrufen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Intelligente Stromzähler: Langfristig sollen sich mit den Geräten auch flexible Stromtarife nutzen lassen.Vergrößern des Bildes
Intelligente Stromzähler: Langfristig sollen sich mit den Geräten auch flexible Stromtarife nutzen lassen. (Quelle: Markus Scholz/dpa)

Langfristig sollen sich mit den Geräten auch flexible Stromtarife nutzen lassen, etwa um bestimmte Hausgeräte nur dann laufen zu lassen, wenn die Strompreise günstig sind.

Für die meisten Eigentümer oder Mieter ist der Einbau der Geräte freiwillig. Erst bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr müssen die Geräte installiert werden.

Ab 2021 kann Vermieter Messstellenbetrieb auswählen

Kunden können sich aber auch eigeninitiativ an ihren Messstellenbetreiber wenden und freiwillig um einen Einbau bitten. Bis Ende Dezember gilt für Mieter noch die freie Wahl des Messstellenbetreibers uneingeschränkt. Ab 2021 kann der Vermieter dieses Auswahlrecht jedoch an sich ziehen.

Die Voraussetzungen: Das Gebäude ist komplett mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Der Messstellenbetrieb für den Bereich Strom und mindestens ist mit einem zusätzlichen Bereich – Gas, Fernwärme oder Heizwärme – gebündelt.

Außerdem dürfen betroffenen Mietern – im Vergleich zu den Kosten für den bislang getrennten Messstellenbetrieb – keine Mehrkosten entstehen. Mieter wiederum können von ihrem Vermieter verlangen, dass er alle zwei Jahre verschiedene Bündelungsangebote einholt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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