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Smart Meter: Regierung plant unbefristete Eichfrist


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Künftig keine Eichung mehr?
Smart Meter: Regierung plant Änderungen


18.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Hand hält ein Smart Meter.Vergrößern des Bildes
Intelligente Teilchen: Smart Meter sollen Verbrauchern große Ersparnisse bei den Stromkosten bringen. (Quelle: Markus Scholz/dpa/dpa-tmn/dpa)
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Smart Meter mussten bisher eine Vielzahl von Gesetzen und Richtlinien erfüllen, damit sie betrieben werden können. Das könnte sich nun ändern.

Es gibt unterschiedliche Typen von modernen Stromzählern: digitale Zähler (moderne Messeinrichtungen) und Smart Meter (intelligente Messsysteme). Smart Meter übermitteln – im Gegensatz zu den digitalen Zählern – den Stromverbrauch und die gesammelten Daten direkt an den Netzbetreiber und den Stromversorger. Der digitale Stromzähler ist nicht mit einem derartigen Kommunikationsmodul ausgestattet.

Das Problem mit dem Kommunikationsmodul

Und genau aufgrund der eingebauten Kommunikationsmodule (Gateways) müssen Smart Meter neben dem Mess- und Eichrecht auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die Technischen Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Das bedeutet, dass beispielsweise die regelmäßige Eichung mit bürokratischem Mehraufwand sowie finanziellen Belastungen verbunden war.

Was soll sich ändern?

In der Praxis lief die Prüfung bisher wie folgt ab: Die zuständige Behörde musste zunächst einen Selbsttest bei dem Smart Meter gemäß den Vorgaben des MsbG sowie der BSI durchführen. Anschließend kam es zu weitergehenden Prüfungen, um Fehler bei der Messeinrichtung vollständig ausschließen zu können.

Das soll sich nach Plänen der Regierung nun ändern. Denn laut dem "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes" soll es künftig für Smart-Meter-Gateways eine unbefristete Eichfrist geben. "Andernfalls würde die Änderung der Eichfrist für Smart-Meter-Gateways (künftig unbefristet) in der Mess- und Eichverordnung leerlaufen."

In der Praxis bedeutet das: Sind die Ergebnisse des Selbsttests einwandfrei und bestehen keine Zweifel, soll eine weitergehende Prüfung künftig entfallen, so der Gesetzentwurf. Somit würde es, sobald das Gesetz in Kraft tritt, lediglich die regelmäßige Verwendungsüberwachung geben. Und diese gelte ohnehin für alle Messeinrichtungen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für Bürger entstehen durch die Änderungen laut Gesetzentwurf keine zusätzlichen Pflichten. Auch finanziell sollen sie durch die Novelle nicht stärker belastet werden. Vielmehr soll das Vorhaben eine Entlastung bringen.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Bei den Änderungen handelt es sich bislang nur um einen Entwurf. Er muss noch vom Bundestag beschlossen werden, ehe die Änderungen in Kraft treten können. Wird der Vorschlag genehmigt, soll er umgehend gelten, laut Entwurf.

Verwendete Quellen
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