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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Tarif unbedingt prüfen Digitale Stromzähler können Mehrkosten verursachen
Berlin (dpa/tmn) - Bis zum Jahr 2032 muss jeder Haushalt mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet werden, so steht es im Messstellenbetriebsgesetz. Netzbetreiber müssen den Austausch drei Monate vorher ankündigen.
Verbraucher müssen nichts tun, können den Wechsel des Messsystems aber auch nicht verhindern. Am Tag des Austausches sollten sie sich aber den Ablese-Wert des alten Zählers aufschreiben, rät die Zeitschrift "Finanztest" (7/2019).
Einige Modelle der neuen Stromzähler sind mit dem Internet verbunden, dann handelt es sich um sogenannte "Smart Meter" oder "intelligente Messsysteme". Sie können Betreiber aus der Ferne und Privatpersonen über das Smartphone ablesen. Die zweite Variante heißt "modernes Messsystem" - dies muss weiterhin manuell abgelesen werden.
Wer seinen Stromanbieter wechseln will, sollte die Preise sowie die Konditionen vergleichen. Und dabei darauf achten, ob der Betrieb der Messstelle im Preis enthalten ist. Denn bei Smart Metern kann dies laut Finanztest bis zu 100 Euro pro Jahr ausmachen.
Das Problem: Laut Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher nicht davon ausgehen, dass Tarifvergleichsportale kenntlich machen, ob die dargestellten Preise den Betrieb digitaler Zähler enthalten oder der Posten gesondert abgerechnet wird. Verbraucher müssen also selbst in den Geschäftsbedingungen nachlesen, was im Einzelnen gilt.