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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gericht hat entschieden Strom: In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Rechte von Stromkunden gestärkt. Bei einem Preisanstieg greift das Sonderkündigungsrecht. Wie Sie davon Gebrauch machen.
Wenn ein Stromanbieter die Preise anhebt, können seine Kunden den Vertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen – also zum Beispiel den Preis – einseitig ändert. Warum die Preise angehoben werden, ist dabei aus Sicht von Gerichten unerheblich.
So ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf unzulässig, wenn Stromanbieter in den Vertragsklauseln das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Faktoren – also zum Beispiel von Steuern – ausschließen (Az.: I-20 U 11/16), wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert.
So machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch
Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, schickt dem Versorger einen Brief – am besten per Einschreiben. Bei Problemen können sich Verbraucher an die unabhängige Schlichtungsstelle Energie in Berlin (www.schlichtungsstelle-energie.de) wenden.
- dpa