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Gericht hat entschieden | Strom: In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht


Gericht hat entschieden
Strom: In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Rechte von Stromkunden gestärkt. Bei einem Preisanstieg greift das Sonderkündigungsrecht. Wie Sie davon Gebrauch machen.

Aktualisiert am 26.02.2018|Lesedauer: 1 Min.
dpa-tmn, Falk Zielke
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Wenn ein Stromanbieter die Preise anhebt, können seine Kunden den Vertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen – also zum Beispiel den Preis – einseitig ändert. Warum die Preise angehoben werden, ist dabei aus Sicht von Gerichten unerheblich.

Stromkosten: Vertragsklauseln in Stromrechnungen können unzulässig sein.Vergrößern des Bildes
Stromkosten: Vertragsklauseln in Stromrechnungen können unzulässig sein. (Quelle: HandmadePictures/getty-images-bilder)

So ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf unzulässig, wenn Stromanbieter in den Vertragsklauseln das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Faktoren – also zum Beispiel von Steuern – ausschließen (Az.: I-20 U 11/16), wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert.

So machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch

Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, schickt dem Versorger einen Brief – am besten per Einschreiben. Bei Problemen können sich Verbraucher an die unabhängige Schlichtungsstelle Energie in Berlin (www.schlichtungsstelle-energie.de) wenden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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