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Stromzähler manipulieren: Stromdiebstahl? Das sind Strafen und Risiken


Die Rechtslage
Manipulation des Stromzählers – das sind die Folgen

Ein Stromzähler, der plötzlich weniger anzeigt – für viele scheint das eine verlockende Möglichkeit zu sein, Energiekosten zu senken. Doch wer traut sich wirklich, die Grenzen des Gesetzes zu testen?

Aktualisiert am 08.01.2025 - 18:22 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Fernseher, Kühlschrank, Wäschetrockner – sie verbrauchen viel Strom und kosten somit viel Geld. Wer die Energieausgaben verringern möchte, setzt auf effiziente Geräte – oder manipuliert seinen Stromzähler. Letzteres soll auf verschiedene Weisen möglich sein: sowohl bei den alten Ferraris-Zählern als auch bei digitalen, intelligenten Stromzählern (Smart Meter).

StromzählerVergrößern des Bildes
Ein Wechselstromzähler zeigt den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden in einem Haushalt an. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild/dpa)

Nutzer, die die Tricks anwenden, gehen meist davon aus, dass die Manipulation nicht auffällt. Schließlich teilen die meisten ihrem Energielieferanten den Zählerstand selbst mit. Somit könnte kein Dritter beim Ablesen der Zahlen die Manipulation entdecken.

Also alles kein Problem?

Manipulation: Das könnte Ihnen passieren

Wer den Zähler manipuliert, könnte dabei seine Gesundheit gefährden. Durch die Arbeiten kann es währenddessen oder später zu einem sehr starken Stromschlag kommen – und das bedeutet teilweise Lebensgefahr. Das gilt insbesondere für Manipulationsversuche durch technisch nicht oder wenig versierte Nutzer.

Manipulation: Diese Strafen drohen

Stromdiebstahl ist eine Straftat. Im Strafgesetzbuch heißt es: "(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen", bestraft. Das ist neben einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren auch eine Geldstrafe. (§ 248c StGB Abs. 1)

Und: Selbst der Manipulationsversuch ist strafbar (§ 248c StGB).

Hinzu kommt, dass die Manipulation auch als "Fälschung technischer Aufzeichnungen" (§ 268 StGB) oder Betrug (§ 263 StGB) gewertet werden kann. Denn der Manipulant verschafft sich hierdurch rechtswidrige Vermögensvorteile, heißt es seitens des Deutschen Anwaltvereins.

Die Experten ergänzen, dass der Täter auch für Sachbeschädigung (§ 303 StGB; rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache) haftbar gemacht werden kann. Hierfür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Und wie steht es um den Stromdiebstahl?

Gemäß § 248c StGB ist die "Entziehung elektrischer Energie" ebenfalls illegal. Die Zählermanipulation kann ebenso darunter fallen wie beispielsweise die unerlaubte Nutzung fremder Steckdosen. Selbst der Versuch ist illegal. Der Stromdiebstahl kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Gaszähler manipulieren

Auch der Gaszähler kann manipuliert werden. Dabei drohen die gleichen rechtlichen Strafen wie auch bei der Stromzählermanipulation. Hinzu kommt die Gefahr, dass durch die Manipulation unbemerkt leicht entzündliches Gas ausströmt. Die Brandgefahr und somit Lebensgefahr steigt.

Transparenzhinweis
  • Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de "§ 303 Sachbeschädigung"
  • gesetze-im-internet.de "§ 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen"
  • gesetze-im-internet.de "§ 263 Betrug"
  • gesetze-im-internet.de "§ 248c Entziehung elektrischer Energie"
  • die-anwalts-kanzlei.de "Manipulation des Stromzählers"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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