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Beim Nutzen vom Smart Meter können Zusatzgebühren auf Sie zukommen


Preisobergrenzen beachten
Smart Meter: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Viele Haushalte sind mittlerweile verpflichtet, Smart Meter zu nutzen, doch die Kosten lösen Unbehagen aus. Die Bundesnetzagentur klärt über die Gebühren auf.

28.08.2024|Lesedauer: 2 Min.
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Smart Meter sind für viele Haushalte bereits Pflicht – oder werden es in den kommenden Jahren. Was vielen Energieverbraucher bei den intelligenten Stromzählern stört, ist unter anderem, dass sie Geld kosten. Doch wie hoch sind die Kosten? Und was ist, wenn Sie zu viel bezahlen?

Smart Meter: Mit der schrittweisen Einführung der Geräte sollte schon vor zwei Jahren begonnen worden sein – allerdings haben die wenigsten Haushalte heute einen mit dem Internet vernetzen Stromzähler.Vergrößern des Bildes
Smart Meter: Die wenigsten Haushalte haben schon einen mit dem Internet vernetzen Stromzähler. (Quelle: slobo/getty-images-bilder)

Wie hoch sind die Kosten für einen Smart Meter?

Die Bundesnetzagentur (BNetzAG) hat für den Einbau und den Betrieb der Smart Meter eine jährliche Preisobergrenze festgelegt. Sie muss von dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zwingend eingehalten werden.

Generell wird gesagt, dass die jährlichen Kosten bei 20 Euro pro Jahr liegen. Das ist jedoch nicht korrekt. Denn die Preisobergrenzen sind von Art zu Art der neuen Messeinrichtungen unterschiedlich hoch, mahnt die BNetzAG.

Wichtig ist vorab die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtung und intelligenten Messsystemen. Bei modernen Messeinrichtungen darf Ihnen der Messstellenbetreiber maximal 20 Euro im Jahr in Rechnung stellen, erklärt die BNetzAG – unabhängig vom Jahresverbrauch, aber abhängig von der Leistung.

Moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der keine Daten sendet oder empfängt.
Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler, der zusätzlich mit einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet ist. Es wird auch Smart Meter genannt.

Bei einem intelligenten Messsystem – die bis 2032 flächendeckend in allen Haushalten und Unternehmen Pflicht sind – hängen die jährlichen Gebühren für den Einbau und Betrieb von der Leistung ab. Die Staffelung sieht dabei wie folgt aus:

Stromverbrauch bzw. Leistung der AnlagePreisobergrenze pro Jahr in Euro (brutto)
Zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden pro Jahr20
Zwischen 10.000 und 20.000 Kilowattstunden pro Jahr50
Zwischen 20.000 und 50.000 Kilowattstunden pro Jahr90
Zwischen 50.000 und 10.0000 Kilowattstunden pro Jahr120
Photovoltaikanlage von 7 bis 15 Kilowatt20
Photovoltaikanlage von 15 bis 30 Kilowatt50
Wärmepumpe, Nachtspeicher, steuerbare Verbrauchseinrichtung,50

Quellen: Verivox; Bundesnetzagentur

Fällt der jährliche Stromverbrauch geringer aus, kann der Smart Meter freiwillig installiert werden. In diesem Fall gilt eine Preisobergrenze von 20 Euro im Jahr.

Wer entscheidet, wie viel ich für meinen Smart Meter zahle?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber legt die Gebühren fest. Sie können demnach auch niedriger als die oben aufgeführten sein – aber nicht höher.

Wer muss die Kosten zahlen?

Die Gebühren für den Smart Meter zahlt der Stromverbraucher oder der Betreiber der Anlage. Sie werden meist direkt an den Messstellenbetreiber entsendet, insofern er hierfür eine separate Rechnung ausstellt. In einigen Fällen können die Kosten des Messstellenbetriebs über die jährliche Energierechnung abgerechnet werden, ergänzt die BNetzAG.

Was beinhalten die Gebühren?

Die Kosten für den Smart Meter beinhalten die Gewährleistung der erforderlichen Grundfunktionen und den Einbau, wenn Sie zu den verpflichteten Strombeziehern zählen. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen, über die wir Sie hier aufklären.

Vorsicht vor Zusatzgebühren

Darüber hinaus können noch Zusatzleistungen anfallen, beispielsweise wenn die Messstelle mit einer Steuerungseinrichtung (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet wird sowie für die dadurch ermöglichte Datenkommunikation.

Verwendete Quellen
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