Solarenergie Kennen Sie diese Fakten zu PV-Anlagen?
Zerstören Solarparks die Natur und für wen sind PV-Anlagen eigentlich verpflichtend? Diese Fakten geben Antworten auf wichtige Fragen.
Die Sonne ist für den Menschen ein unerreichbarer Fusionsreaktor. Zumindest einen Teil der Energie können wir mittels Photovoltaik- oder kurz PV-Anlagen gewinnen. Die Technologie gilt neben der Windkraft als einer der saubersten Wege, um Strom zu erzeugen. Gleichzeitig befürchten Kritiker, sie könnten den Naturschutz eher behindern, indem ökologisch wertvolle Flächen zerstört werden.
Aber stimmt das? Und stimmt es, dass man gegen die blendende PV-Anlage des Nachbarn klagen kann? Was stimmt: dass bereits ein Bundesland PV-Anlagen für Neubauten zur Pflicht gemacht hat. Und: Deutschland gehört mit zu den größten Solarstromerzeugern weltweit.
Fakt 1: Das Wissen um die Sonnenergie ist alt
Bereits in der Antike sollen die Menschen die Kraft der Sonne für ihre Zwecke genutzt haben. Es heißt, Archimedes habe bronzene Sonnenspiegel erfunden, um römische Schiffe zu entzünden. Das gebündelte Licht sollte Segel und Holz in Brand stecken. Ob diese Überlieferung wahr ist, lässt sich nicht mehr beweisen.
Handfester ist hingegen die Entdeckung des französischen Physikers Alexandre Edmond Becquerel. 1839 beobachtete er erstmals den sogenannten fotoelektronischen Effekt. Becquerel bemerkte, dass der Strom zwischen zwei Elektroden stärker floss, wenn der Versuchsaufbau im Sonnenlicht stand.
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Fakt 2: Deutschland ist unter den Top-Erzeugern
Die erste Solaranlage in Deutschland ging bereits 1983 auf der Insel Pellworm ans lokale Stromnetz. Im Jahr 2022 erzeugte Deutschland über 60 Terawatt Energie mit Solarenergie. An der Bruttostromerzeugung war die Photovoltaik 2022 mit 10,9 Prozent vertreten. Durch die genutzten PV-Anlagen konnten im vergangenen Jahr somit 41,7 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart werden. Die Bundesrepublik ist mit einer verbauten Leistung von über 59 Gigawatt der fünftgrößte Erzeuger von Solarenergie weltweit, hinter China, den USA, Indien und Japan.
Fakt 3: Es gibt eine PV-Pflicht für Eigenheime
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben mehrere Bundesländer bereits eine sogenannte Solarpflicht eingeführt.
In Baden-Württemberg gilt bereits seit 2022 eine verpflichtende Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bei Neubauten von Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden. Seit dem 1. Januar 2023 müssen auch jene Hausbesitzer eine Anlage bauen, die ihr Dach sanieren wollen. Auch andere Länder haben bereits erste Gesetze zur Solarpflicht beschlossen:
- Nordrhein-Westfalen
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Schleswig-Holstein
- Rheinland-Pfalz
Fakt 4: Nicht nur was für Eigenheimbesitzer
Wer glaubt, dass eine PV-Anlage nur etwas für Eigenheimbesitzer ist, irrt sich. Für Mehrfamilienhäuser gibt es verschiedene Betreibermodelle, mit denen eine PV-Anlage finanzierbar bleibt. Die Anlagen können somit auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), der Einzeleigentümer oder Baugesellschaften realisieren.
Auch Mieter können PV-Anlagen auf ihren Balkonbrüstungen, Wänden oder auf Terrassen installieren. Sogenannte Balkonkraftwerke lassen sich mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker in die Steckdose einstöpseln. In manchen Fällen ist aber ein Wieland-Stecker notwendig, bei dem die Kontakte nicht freiliegen. Wer seine Anlage gefördert haben möchte, sollte hier die Richtlinien achten. So fördert Schleswig-Holstein Balkonkraftwerke nur, wenn diese mit einem Wieland-Stecker ausgestattet sind.
Mieter brauchen oft eine Zustimmung
Mieter sollten vor der Installation den Vermieter um dessen Zustimmung bitten. Diese ist in manchen Kreisen und Ländern für eine finanzielle Förderung verpflichtend.
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Fakt 5: Blendet die PV-Anlage, führt das nicht zur Klage
Je nach Stand der Sonne und Ausrichtung der Module können PV-Anlagen zu bestimmten Tageszeiten die Augen blenden. In Niedersachsen hat das zu einem Gerichtsverfahren geführt. Die Solarmodule eines Hauses hätten den Kläger auf eine unzumutbare Weise in seinem Haus geblendet, sagte dieser. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Klage zurück. Das OLG verwies darauf, dass es für Reflexionen durch Sonneneinstrahlung keine festgelegten Richtwerte gebe.
Doch sogenannte Blendgutachten können notwendig sein. In dicht bebauten Wohngebieten, in Einflugschneisen an Flughäfen oder an Verkehrswegen können blendende PV-Anlagen stören. Um in manchen Gebieten das Blendungsrisiko gering zu halten, können die PV-Anlagen mit einem stärker texturierten Deckglas versehen werden.
Fakt 6: Solarparks zerstören nicht die Natur
Kritiker werfen häufig ein, dass gerade großflächige Solaranlagen über mehrere Hektar Wälder und Wiesen zerstören. Dass die so bebauten Flächen viel Platz einnehmen, ist wahr. Jedoch werden für den Bau Kulturflächen freigeben. Monokulturen, wie Kiefernwälder oder großflächige Maisfelder, belasten die Böden stark. Mit dem Bau und der Einzäunung der Anlagen werden solche Böden nicht versiegelt, sondern geschützt.
Denn mit dem Bau der Anlage kann sich die Fläche erholen. Sie verödet nicht, sondern bietet Raum für unterschiedliche Gräser und Pflanzen. Ist die Anlage umzäunt, können sich zudem Bodenbrüter ansiedeln. Somit fördern die Solarparks die Biodiversität, anstatt diese zu gefährden. Eine für die Landwirtschaft genutzte Fläche verursacht zudem große Mengen an CO2-Emissionen. Die fallen bei einer Anlage weg, die nur das Sonnenlicht einfängt.
Fakt 7: Das Dach muss nicht optimal ausgerichtet sein
Das Hausdach muss nicht optimal nach Süden ausgerichtet sein, damit eine PV-Anlage wirtschaftlich ist. Die optimale Ausrichtung ist dann gegeben, wenn das Solarmodul bei 40 Grad Neigung nach Süden ausgerichtet ist. Doch es geht auch anders. Ausrichtung und Neigung müssen jedoch aufeinander abgestimmt werden.
Wie das Fraunhofer-Institut in seinem Informationsblatt zeigt, kann das relative Ertragspotenzial einer PV-Anlage auch bei unvorteilhaften Lagen wie einer Nord- oder Ostausrichtung hoch ausfallen. Ausschlaggebend hierfür ist der Neigungsgrad. Je größer der Neigungswinkel der PV-Anlage ausfällt, desto mehr beeinträchtigt das auch die durchschnittliche Leistung.
Ist eine PV-Anlage etwa auf einem Norddach mit einer Neigung von 40 Grad montiert, liegt das relative Ertragspotenzial bei 76 Prozent. Auf der Ostseite würde es 78 Prozent betragen. Ein Neigungswinkel von 20 Grad kann das Ertragspotenzial auf der Nordseite bereits um fünf und auf der Ostseite um sechs Prozent steigern.
- agrarheute.com: "Hätten Sie's gewusst? 25 Fakten zu Solarenergie"
- baden-wuerttemberg.de: "Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai"
- deutsche-handwerks-zeitung.de: "Solarpflicht: In welchen Bundesländern sie gilt oder geplant ist"
- destatis.de: "2,2 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland installiert"
- Fraunhofer-Institut: "Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland" (Pdf)
- test.de: "Wann sich Stecker-Solargeräte für den Balkon lohnen"
- verbraucherzentrale.de: "Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist"
- pv-magazine.de: "OLG Braunschweig weist Klage wegen blendender Photovoltaik-Anlage zurück"
- statista.com: "Wichtigste Länder weltweit nach installierter Photovoltaikleistung im Jahr 2021"
- statista.com: "Menge des vermiedenen Kohlendioxids durch die Nutzung von Photovoltaik in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2022"
- statista.com: "Erzeugte Strommenge durch Photovoltaik in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2022"