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Austauschpflicht für Öfen: Das passiert, wenn Sie sie ignorieren


Das passiert, wenn Sie nichts tun
Austauschpflicht für Öfen: Verrät mich mein Schornsteinfeger?

Von t-online, jb

18.09.2024 - 07:55 UhrLesedauer: 2 Min.
SchornsteinfegerVergrößern des BildesEin Schornsteinfeger mit seinem Kaminkehrerwerkzeug auf einem Dach. (Quelle: Robert Michael/dpa/dpa-bilder)

Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen unterliegen strengen Emissionsgrenzen. Betreiber alter Öfen müssen handeln. Oder können Sie die Vorschriften ignorieren?

Die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sieht vor, dass nur noch die Einzelraumfeuerstätten betrieben werden dürfen, die Emissionsgrenzwerte einhalten. Zu den Einzelraumfeuerstätten zählen unter anderem Kamin- und Kachelöfen, wie sie noch in zahlreichen Haushalten vorhanden sind.

Dabei gilt: "Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm/Kubikmeter Staub und 4 Gramm/Kubikmeter Kohlenmonoxid nicht überschreiten", erklärt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Doch was passiert, wenn Ihr Ofen diesen Grenzwert überschreitet? Wird er dann vom Schornsteinfeger stillgelegt? Und droht Ihnen vielleicht sogar eine Geldstrafe?

Besteht eine Austauschpflicht für Öfen?

Ja. Wenn Ihr Ofen die geforderten Staub- und Kohlenmonoxid-Werte der BImSchV nicht erfüllt, muss er entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Durch die Austauschpflicht soll erreicht werden, dass Einzelraumfeuerstätten mit einer geringen Energieeffizienz und schlechten Emissionswerten nach und nach verschwinden.

Bestimmte Öfen sind von der Austauschpflicht ausgeschlossen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Woher weiß ich, dass mein Ofen ausgetauscht werden muss?

Festgestellt wird das durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er teilt Ihnen auch mit, ob sich das Nachrüsten lohnt oder Sie das Gerät vollständig austauschen müssen.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf das Typenschild. Hier steht auch das Datum der ersten Inbetriebnahme. Liegt es zwischen dem 1. Januar 1995 und einschließlich 21. März 2010, muss Ihr Ofen bis spätestens zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Zu alter Ofen: Legt der Schornsteinfeger das Gerät sofort still?

t-online hat beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks nachgefagt. Die Antwort: "Der Schornsteinfeger legt keine Feuerstätten still", erklärt Julia Bothur, Pressesprecherin und Vorständin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. "Der Schornsteinfeger teilt dem Kunden eine entsprechende Frist zum Handeln mit."

Kann ich die Aufforderung zum Austausch des Ofens auch ignorieren?

Das ist keine gute Idee. "Folgt der Kunde der Frist, die ihm der Schornsteinfeger auferlegt hat, nicht, wird das Verfahren an die zuständige Behörde (in den Bundesländern unterschiedlich) weitergeleitet und die zuständige Behörde veranlasst die weiteren Schritte" mahnt Bothur. "Die zuständige Behörde verhängt ein Ordnungsgeld bei Ordnungswidrigkeiten." Die Höhe der Geldstrafe kann dabei bis zu 50.000 Euro betragen.

Verwendete Quellen
  • Schriftliches Interview Julia Bothur, Pressesprecherin und Vorständin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
  • schornsteinfeger.de "Welche Öfen sind betroffen"
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