Ausgefallener Termin Handwerker kommt nicht: Kann man Schadenersatz fordern?
Sie sitzen daheim und warten vergeblich auf den Handwerker, der einfach nicht erscheint. Welche Möglichkeiten sehen Rechtsexperten in diesem Fall?
Die Ankündigung im Brief klingt bestimmt: "Ihr Stromzählerwechsel erfolgt zwischen 11:30 und 14:30 Uhr. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie, unserem Techniker den Zugang zu ermöglichen". Zwangsläufig nehmen Sie sich einen Tag Urlaub, planen den ganzen Tag um – und sitzen um 15 Uhr immer noch daheim, ohne dass der versprochene Techniker bei Ihnen geklingelt hat. Welche Rechte haben Verbraucher in diesem Fall? Können Sie von der Firma Schadenersatz verlangen?
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Wie lang darf die Wartezeit sein?
Häufig können Handwerker und Techniker keinen ganz genauen Termin ausmachen: Ein vorheriger Termin kann länger dauern oder schneller gehen. Daher wird häufig ein bestimmtes Zeitfenster vereinbart, in dem die Arbeiten stattfinden sollen.
Juristin Anne Kronzucker erklärt, dass es aber auch hier grundsätzlich keine starren Fristen gibt. "Generell gilt: Eine Wartezeit von circa einer halben Stunde ist im Regelfall durchaus im Rahmen." Sie müssen also flexibel sein, wenn der Handwerker ein wenig zu spät kommt.
Sonderfahrten müssen Kunden akzeptieren
Kommt ein Handwerker pünktlich, muss zwischendurch aber noch einmal zurück zur Firma fahren, um dort benötigtes Material oder Werkzeug zu holen, so hat der Auftraggeber dagegen in den meisten Fällen keine Handhabe. "Solange sich der Termin dadurch nicht allzu lange nach hinten verschiebt, müssen Verbraucher akzeptieren, dass der Handwerker nochmal in die Werkstatt fährt", so die Expertin. Ist die Werkstatt sehr weit entfernt, könnten Kunden allerdings auf einen neuen Termin bestehen, um nicht unzumutbar lange warten zu müssen.
Hat der Handwerker Werkzeug oder Material in der Werkstatt vergessen, darf er für das Holen der Arbeitsgeräte weder Arbeitszeit noch Fahrtkosten berechnen. Das sollten Sie auf der Rechnung gründlich kontrollieren und gegebenenfalls beanstanden. Anders sieht es aus, wenn erst während der Arbeit ersichtlich wird, dass Spezialwerkzeug oder spezielle Ersatzteile benötigt werden: Für solche Sonderfahrten muss der Kunde aufkommen.
Was tun, wenn der Handwerker gar nicht kommt?
Wenn der Handwerker jedoch überhaupt nicht erscheint oder deutlich verspätet, sollten Sie zunächst bei seinem Betrieb anrufen und einen neuen Termin verlangen. Falls sich hier nichts tut, können Sie ein Mahnschreiben mit einer angemessenen Nachfrist schicken, das am besten per Einschreiben an das Unternehmen gesendet wird.
Sollte auch dieser neue Termin verstreichen, ohne dass Arbeiten erfolgen, haben Kunden das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eventuell einen anderen Handwerksbetrieb zu beauftragen.
Gibt es Anspruch auf Schadensersatz?
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur in besonderen Fällen: Wenn Sie angestellt sind, bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber genommene Urlaubstage bezahlt, ein Freizeitausgleich steht Ihnen jedoch nicht zu. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt deshalb, schriftliche Vertragsstrafen für Verzögerungen zu vereinbaren, wenn es um größere Aufträge geht.
Anders sieht es hingegen bei eindeutig bezifferbaren Verdienstausfällen aus. Freiberufler etwa könnten eine weggefallene Gage geltend machen: "Erleidet der Kunde einen materiellen – also in Geld messbaren – Schaden, weil zum Beispiel eine Wohnung wegen der Verzögerung der Handwerksarbeiten nicht pünktlich vermietbar ist, kann er ebenfalls eine Entschädigung vom beauftragten Betrieb verlangen", führt Kronzucker aus.
Allerdings muss dabei ein Verschulden des Handwerkers vorliegen. Ist der Termin grundlos ausgefallen oder hat er beispielsweise notwendiges Material nicht mitgebracht, trägt der Handwerker das sogenannte Beschaffungsrisiko selbst. Höhere Gewalt zählt übrigens nicht: Eine schwere Erkrankung oder ein unverschuldeter Unfall bei der Anfahrt entbinden Handwerker von Schadenersatzforderungen.
Bewohner und Eigentümer stehen in der Pflicht
Andersherum sollten Sie natürlich ebenfalls sichergehen, dass Sie zum Zeitpunkt des Termins zu Hause sind – ansonsten können Ihnen die Anfahrtskosten berechnet werden. Hinterlassen Sie bei der Terminvereinbarung am besten Ihre Handynummer, damit Sie der Handwerker oder Techniker erreichen kann.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- Archivmaterial
- ergo.de: "Wenn der Handwerkertermin platzt"
- magazin.sparkasse-koblenz.de: "Ärger mit dem Handwerker: 5 Tipps, durch die Sie zu Ihrem Recht kommen"