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Zaunrecht: Darf der Nachbar etwas befestigen? Juristen klären auf


Das sagen Juristen
Zaun-Streit: Darf der Nachbar etwas daran befestigen?

Ein Zaun führt oft zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Was erlaubt ist, besonders im Hinblick auf Anbauten und die Rechte am Zaun, erklären Juristen.

Aktualisiert am 18.11.2024|Lesedauer: 3 Min.
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Ein Zaun markiert nicht nur die Grenze zwischen Grundstücken. Oft ist er auch ein Streitthema zwischen Nachbarn. Doch was ist erlaubt, wenn es um die Nutzung des Zauns geht? Darf der Nachbar beispielsweise ein Sonnensegel, einen Sichtschutz oder andere Gegenstände daran befestigen? Das sagen Juristen dazu.

Gartenzaun: Bedenken Sie unbedingt, dass der Arbeitsprozess einen guten Teil Fleißarbeit erfordert.Vergrößern des Bildes
Gartenzaun: Bedenken Sie unbedingt, dass der Zaun nicht immer nur Ihnen alleine gehört. (Quelle: RonTech2000/getty-images-bilder)

Wann darf der Nachbar etwas an Ihrem Zaun befestigen?

Eins vorab: Der Zaun gehört grundsätzlich dem Grundstückseigentümer. Damit es sich bei dem Zaun um einen Grenzzaun handelt, der zwei Grundstücksbesitzer betrifft, muss er auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken errichtet worden sein. In diesem Fall steht er im gemeinsamen Eigentum beider Nachbarn. Er gehört also nicht ausschließlich dem Grundstücksbesitzer, der ihn bezahlt und errichtet hat.

Ob der Nachbar etwas an Ihrem Grenzzaun befestigen darf, hängt sodann davon ab, ob der Zaun allein Ihrem Besitz unterliegt oder gemeinsam genutzt wird. Hierfür sollten Sie die Vorschriften in Ihrem Bundesland zum Thema Einfriedung eines Grundstücks beachten. Denn teilweise ist es so geregelt, dass beide Parteien den Zaun finanzieren, aufstellen und pflegen müssen.

Darüber hinaus gibt es allgemein zwei unterschiedliche Fälle, bei der eingangs genannten Frage:

  1. Der Zaun steht auf dem eigenen Grundstück
    Steht der Zaun vollständig auf Ihrem Grundstück, darf der Nachbar ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis nichts daran befestigen. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es regelt, dass Sie das alleinige Verfügungsrecht über Ihren Zaun haben. Er gehört also alleinig Ihnen.
    Ein Nachbar, der ohne Absprache oder Ihre Erlaubnis beispielsweise einen Sichtschutz, ein Sonnensegel oder Ähnliches daran befestigt, handelt unrechtmäßig. Dasselbe gilt für die Nachbarn, die Ihren Zaun anderweitig anpassen oder gar baulich verändern. Auch das unerlaubte Behängen ist nicht gestattet.
    Nimmt Ihr Nachbar dennoch Veränderungen vor, sollten Sie ihn laut Juristen auffordern, den Gegenstand zu entfernen. Sollte er sich weigern, kann ein Anwalt für Zivilrecht helfen.
  2. Der Grenzzaun ist ein Gemeingut
    Bei einem Grenzzaun, der beiden Parteien gehört, darf der Nachbar den Zaun grundsätzlich mitbenutzen, solange dies keine Schäden verursacht. Er darf demnach ein Sonnensegel, einen Sichtschutz oder andere Dinge daran befestigen, wenn der Zaun dabei nicht beeinträchtigt wird.
    Treten dennoch Probleme auf – etwa weil er durch die Nutzung den Zaun massiv beschädigt –, sollten Sie Ihren Nachbarn auffordern, den Gegenstand zu entfernen.
    Eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung ist ratsam, wenn Gespräche keine Einigung bringen, raten Juristen.

Was tun, wenn der Nachbar etwas ohne Erlaubnis befestigt?

Aber Achtung: Nicht immer fragt der Nachbar um Erlaubnis, bevor er etwas an Ihrem Zaun befestigt. Handelt er ohne Ihre Zustimmung, sollten Sie laut Juristen wie folgt handeln:

  1. Klären Sie die Situation zunächst im persönlichen Gespräch. Oft lässt sich so eine Eskalation vermeiden.
  2. Hilft das nicht, fordern Sie den Nachbarn schriftlich zur Entfernung des Gegenstands auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
  3. Ergibt sich hierdurch ebenfalls keine Besserung, nehmen Sie sich juristischen Beistand. Denn ein Anwalt kann prüfen, ob ein rechtliches Vorgehen sinnvoll ist.

Denken Sie jedoch immer daran: Ein Rechtsstreit mit dem Nachbarn sorgt auc für Streitigkeiten in der Nachbarschaft und beeinflusst das Zusammenleben massiv.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen gelten die gleichen Regelungen für Eigentümer, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 903 ff. BGB) festgelegt sind. Im Kontext des Nachbarrechts treten jedoch länderspezifische Vorschriften in Kraft, wenn es um das Pflanzen von Bäumen oder Hecken geht. Hierbei sind insbesondere Maximalhöhen zu beachten.

Verwendete Quellen
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