Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ärger für Hausbesitzer Dutzende Versicherungen sind nur "mangelhaft"
Wenn die Wohngebäudeversicherung in bestimmten Fällen nicht zahlt, kann dies die Existenz von Hausbesitzern gefährden. Worauf Sie achten sollten – und wann sich der Neuabschluss eines Vertrages lohnen kann.
Eine Wohngebäudeversicherung soll für Schäden aufkommen, die etwa durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen oder Erdrutsche entstehen. Jeder Immobilienbesitzer braucht sie nach Angaben der Stiftung Warentest.
Grobe Fahrlässigkeit selten mit abgedeckt
Versicherte sollten jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau prüfen, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung einschränkt. Denn eine Untersuchung der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 12/2018) zeigt: Nicht bei jedem Tarif ist es abgedeckt, wenn Hausbesitzer grob fahrlässig handeln, also etwa eine Kerze anlassen und das Gebäude verlassen, worauf ein Brand ausbricht.
In solchen Fällen bleiben Kunden unter Umständen auf hohen Rechnungen sitzen – ein existenzgefährdendes Risiko. In der Untersuchung bekamen deshalb 51 von 108 Tarifen die Bewertung "mangelhaft". Immerhin 42 Tarife waren "sehr gut".
Altverträge prüfen
Aus Sicht der Tester sollten sehr gute Tarife Folgendes abdecken:
- Abbruch- und Aufräumkosten
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen
- Dekontamination des Erdreiches
- Überspannung
- Bewegungs- und Schutzkosten.
Es lohnt sich, insbesondere Altverträge diesbezüglich zu prüfen. Insgesamt gibt es große Preisunterschiede – den vollen Schutz bei grober Fahrlässigkeit bieten meist nur die teuren Tarifvarianten.
- Große Preisunterschiede: "Finanztest" nimmt Hausratversicherungen unter die Lupe
- Elementarschaden: Interaktiver Gefahrenatlas zeigt Höhe der Schäden je Region
- Wintercheckliste zum Download: So ist Ihr Haus gut für die kalte Jahreszeit gerüstet
Denken Verbraucher über einen Versicherungswechsel nach, sollten sie zunächst ihren Anbieter kontaktieren. Unter Umständen reicht der Wechsel in einen neuen Tarif, um den vollen Schutz zu erlangen. Bevor sie alte Verträge kündigen, sollten sie zudem erst einen neuen abschließen – dies gilt vor allem bei Altbauten. Denn Versicherer sind nicht dazu verpflichtet, Kunden anzunehmen. Liegt ein Kredit auf der Immobilie, sollte man zudem seine Bank informieren – oft ist deren Zustimmung zur Kündigung erforderlich.
- Nachrichtenagentur dpa