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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Für die Versicherung Wie Hausbesitzer bei Sturmschäden richtig reagieren
Ein abgedecktes Dach, ein umgestürzter Baum oder ein beschädigtes Auto: Stürme können auf dem eigenen Grundstück zu beträchtlichen Schäden führen. Wer dafür aufkommt und worauf Sie bei Ihrer Versicherung achten sollten.
Wenn schwere Stürme mit Windgeschwindigkeiten weit über 100 Stundenkilometern über das Land fegen, hinterlassen sie meist eine Schneise der Verwüstung. Bevor Hausbesitzer mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen, sollten sie Folgendes beachten:
Checkliste
- Fotos und Liste
Nach einem Unwetterschaden am Gebäude ist eine gute, beweiskräftige Dokumentation unumgänglich. Deshalb sollten Sie alle Schäden am Haus einerseits mit dem Smartphone oder der Kamera festhalten, andererseits eine ausführliche Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellen. - Zeugenprotokoll
Wurde das Gebäude von außen beschädigt, ist es auch hilfreich, eine Zeugenaussage der Nachbarn als Protokoll festzuhalten. - Kaufbelege
Außerdem sollte die zuvor erstellte Schadensliste durch Kaufbelege der Gegenstände oder Neupreisangaben zum Anschaffungszeitpunkt vervollständigt werden. - Beschädigtes aufheben
Laut Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist es auch hilfreich, beschädigte Gegenstände zum Schadensnachweis aufzuheben. - Eigene Kopie
Bevor Sie die Bilder und Liste an Ihre Versicherung schicken, sollten Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen anfertigen.
Welche Sturmschäden ersetzt die Versicherung?
Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die etwa durch einen umgefallenen Baum entstehen oder wenn Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Sind aber Teile des Gebäudes selbst beschädigt oder zerstört, ist dafür die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sturmschäden sind laut Wortberg ab Windstärke 8 abgesichert.
Welche Versicherung deckt Hochwasserschäden?
Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen werden übrigens von beiden Versicherungen nur dann ersetzt, wenn Elementarschäden ausdrücklich im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Fehlt eine solche Klausel, muss die Versicherung auch dann nicht zahlen, wenn die Ursache der Überschwemmung ein Sturm war.
Worauf sollten betroffene Hausbesitzer achten?
Selbst, wer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, sollte noch mal genau das Kleingedruckte prüfen, empfiehlt Kerstin Hartwig von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Meist werde im Anschluss an die aufgezählten Versicherungsfälle unter dem Punkt "Nicht versichert sind Schäden, die ..." aufgelistet, in welchen besonderen Schadensfällen die Versicherung nicht eintritt, so die Expertin.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn