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Sturmschäden im Garten: Durch Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt?


Kosten bei Unwetter
So sind Sturmschäden im Garten versichert

Eine Gebäude- oder Hausratversicherung deckt Sturmschäden am und im Wohnhaus ab. Aber was ist eigentlich mit dem restlichen Grundstück?

Aktualisiert am 10.06.2023|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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"Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks, und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert." Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten.

Manch eine Gartenhütte fällt heftigen Stürmen zum Opfer.Vergrößern des Bildes
So manche Gartenhütte fällt einem heftigen Sturm zum Opfer. Versicherungen übernehmen aber die Schäden unter bestimmten Voraussetzungen. (Quelle: Frank Molter/dpa/dpa-tmn./dpa)

"Auch Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert", so Hauner. Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es ab vom Vertrag, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Auch der Pool ist versichert

Ein Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäuser etc. können zusätzlich über die Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung geschützt werden. Pools sind über beide Policen abgedeckt. Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung.

Auch Garagen auf dem Grundstück sind entsprechend mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäude. Auch darin untergestellte Gegenstände wie Rasenmäher, Fahrräder und das Werkzeug sind entsprechend versichert.

Voraussetzung Elementarschaden-Police

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen Unwetterschäden wie große Überschwemmungen nach Starkregen oder Erdrutsche allgemein nur, wenn die Police Elementarschäden mit abdeckt. Viele Versicherer bieten diesen Baustein bei Neuverträgen bereits inklusive an. Es kann aber auch sein, dass er extra hinzugebucht werden muss. Zu den abgedeckten Schäden gehören alle Unwetterschäden, also auch nach Hagel oder Starkregen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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