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Heizung, Sanierung, Entsorgung: Das gilt ab 2024 für Hausbesitzer


Heizung, Sanierung, Entsorgung
Das ändert sich 2024 für Hausbesitzer

Ab Januar 2024 stehen einige Änderungen an. Welche davon für Hausbesitzer wichtig sind, haben wir Ihnen zusammengefasst.

Aktualisiert am 31.12.2023|Lesedauer: 2 Min.
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Mit dem Jahreswechsel stehen auch einige Neuerungen an, die vor allem für Besitzer von Eigenheimen, aber auch für alle anderen Verbraucher wichtig sind. Neben steigenden Gebühren für Strom und Heizung gelten auch neue Regelungen bei der Entsorgung.

Sanierungsarbeiten: Einige Hausbesitzer müssen die Geschossdecke dämmen.Vergrößern des Bildes
Sanierungsarbeiten: Einige Hausbesitzer müssen die Geschossdecke dämmen. (Quelle: Fokusiert/getty-images-bilder)

Heizung

Ab dem 1. Januar 2024 gilt die überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das bedeutet, dass neu eingebaute Heizungsanlagen ab diesem Zeitpunkt mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. (Eine Zusammenfassung des Heizungsgesetzes gibt es hier.)

Bestehende Heizungsanlagen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Darüber hinaus muss ein hydraulischer Abgleich in bestimmten Gebäuden durchgeführt werden.

Sanierungspflicht

Ein Bestandsgebäude muss nach dem Kauf oder Erben im Zweifelsfall komplett saniert werden. Welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen und welche freiwillig sind, erklärt Ihnen individuell ein Energieberater der Verbraucherzentralen. Pflicht ist jedoch die Dämmung der Geschossdecke. Und auch Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) sowie die Armaturen müssen gedämmt sein. (Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel hier.)

Energiekosten

Ab März 2024 steigt die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme wieder auf 19 Prozent. Seit Oktober 2022 war sie auf 7 Prozent gesenkt.

Zusätzlich werden die CO2-Abgaben von 25 Euro auf 40 Euro pro Tonne erhöht. Das bedeutet höhere Kosten sowohl für Erdgas als auch für Heizöl.

Mini-Solaranlagen

Die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken oder auch Mini-Photovoltaik-Anlagen ist leichter. Für die Steckersolargeräte gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Künftig reicht die Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur aus. Und auch für Mieter wird es einfacher sein, ein Balkonkraftwerk zu betreiben (mehr dazu hier).

Für den Austausch des notwendigen zusätzlichen Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.

Pfandpflicht

Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine erweiterte Pfandpflicht. Auf bestimmte Milch- und Milchmixgetränke fallen sodann 25 Cent Pfand an.

Batterieentsorgung

Ab dem 18. Februar 2024 müssen alle Hersteller und Verkäufer von Batterien und Akkus diese auch zurücknehmen. Dafür müssen entsprechende Sammelbehälter bereitgestellt werden. Onlineshops müssen ihren Kunden die Rückgabe alter Batterien und Akkus via Postweg ermöglichen.

Verwendete Quellen
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