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Mietrechts-Tipp: Einbaukosten für Einbruchschutz trägt meist der Mieter


Mietrechts-Tipp
Einbaukosten für Einbruchschutz trägt meist der Mieter

Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen auf eigene Kosten den Einbruchschutz erhöhen und beispielsweise einen Türspion einbauen. Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland gibt es dabei aber einiges zu beachten.

14.01.2019|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Handelt es sich um eine normale Wohnungseingangstür, so entspricht der Einbau eines Türspions einem geringfügigen Eingriff in die Substanz der Wohnung - dies zeigen mehrere Gerichtsurteile. Der Einbau gehört zur normalen Nutzung. Der Vermieter muss ihn dulden. Das gilt jedoch nur, wenn der Einbau fachgerecht durchgeführt wird. Denn sonst kann der Vermieter den sofortigen Rückbau verlangen.

Ein Türspion kann vor Einbrüchen schützen.Vergrößern des Bildes
Ein Türspion kann vor Einbrüchen schützen. Lassen Mieter diesen nachträglich einbauen, müssen sie die Kosten tragen. (Quelle: Bodo Marks./dpa)

Endet das Mietverhältnis, muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das bedeutet: Er muss notfalls das Türblatt auf seine eigenen Kosten wieder auswechseln lassen.

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