Energielieferanten wechseln Gas und Strom – Mit diesen Tipps gelingt der Anbieterwechsel
Wer einen neuen Energieanbieter sucht, beschäftigt sich oft nur mit den Preisen. Verbraucherschützer verraten, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Ein Anbietervergleich lohnt sich derzeit besonders, denn Gas und Strom werden teurer – viel teurer. Grundsätzlich kann jeder seinen Energielieferanten wechseln, ohne dass dabei zusätzliche Kosten entstehen.
Besteht die Gefahr der Strom- und Gasknappheit?
Auch das Risiko eines Gas- oder Stromausfalls besteht nicht. Die Versorgung mit Gas und Strom ist gemäß Angaben der Energieberatung der Verbraucherzentrale jederzeit gewährleistet.
Im Internet gibt es zahlreiche Vergleichsportale. Wer wechseln will, sollte bei den Angeboten aber nicht nur auf die Preise achten, rät die Bundesnetzagentur.
Worauf ist beim Wechsel zu achten?
Wer seinen Gas- oder Stromlieferanten wechseln möchte, sollte keine langen Laufzeiten vereinbaren – höchstens ein Jahr. Auch die Kündigungsfrist sollte kurz sein und nicht mehr als einen Monat betragen, raten die Energieberater.
Finger weg von Angeboten mit Vorkasse oder Kaution, warnen Verbraucherschützer. Auch laut Bundesnetzagentur sind sie riskant. Denn bei Insolvenz des Lieferanten können Kunden das bereits gezahlte Geld verlieren. Besser und der Normalfall sind monatlich zu leistende Abschlagszahlungen.
Lohnen sich Bonuszahlungen?
Achtung bei Bonuszahlungen – meist bekommt man sie nur einmalig. Doch Boni können die anfallenden Kosten der Folgejahre verfälschen, warnt die Bundesnetzagentur. Bei Vergleichsseiten sollte man darauf achten, ob bei den Suchkriterien Boni angewählt sind.
Auch vor Paketangeboten warnen die Experten – sie können teuer werden, wenn man von den vereinbarten Verbrauchsmengen abweicht.
Wie zuverlässig und serviceorientiert ein Anbieter ist, können auch die Online-Bewertungen anderer zeigen. Vor einem Vertragsabschluss sollten Wechselwillige daher ruhig einen Blick auf die Erfahrungen anderer Kunden mit diesem Lieferanten werfen.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Befinden sich Kunden in der Grundversorgung, können sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und den Energieanbieter wechseln.
Der Schritt aus der Grundversorgung lohnt sich – so können Verbraucher meist besonders viel sparen. Mitunter mehrere hundert Euro pro Jahr, je nach Verbrauch und Haushaltsgröße, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Bei Preiserhöhungen haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist können sie sich einen neuen Energieanbieter suchen.
Wer einen Sondervertrag hat – also nicht in der Grundversorgung ist – muss wissen: Meistens setzt das Sonderkündigungsrecht eine Vertragsänderung voraus.
Gilt die Kündigungsfrist auch zum Ende der Vertragslaufzeit?
Zum Ende der Vertragslaufzeit können Verbraucher den Energieanbieter natürlich ebenfalls wechseln, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Auch dann müssen sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Tipp: Die Kündigungsfrist sowie das Ende der Vertragslaufzeit finden Verbraucher in ihrer Jahresabrechnung.
Übrigens: Meist kann man davon ausgehen, dass der neue Versorger den laufenden Vertrag kündigt – wenn er dafür eine Vollmacht hat. Diese kann man beim Abschluss des neuen Vertrags in der Regel gleich erteilen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn